Rente mit 67 (KK 07.12.2009): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. November 2011, 13:53 Uhr
Adressat: SPD-Bundesvorstand
Beschluss der Kreiskonferenz:
Die Kreiskonferenz lehnt die Rente mit 67 ab, da sie die Realitäten des Arbeitsmarktes und der Betriebe nicht berücksichtigt. Der Renteneintritt soll mit 65 Jahren ohne Abschlag möglich sein.
Wir fordern eine aktive Arbeitsmarktpolitik, die die Arbeitslosigkeit bekämpft und damit auch die Rentenkasse in Ordnung bringt. Die Qualifizierung und Fortbildung auch für ältere Arbeitnehmer ist zu verbessern.
Betriebe und Verwaltungen sollen Arbeitschutz und gesundheitliche Prävention verbessern, da viele ältere Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Ziel muss sein, eine Erwerbstätigenversicherung einzuführen, in die alle Berufstätigen (u.a. Beamte, Selbstständige, Politiker) einbezogen werden.
Begründung:
Das Problem für die Rentenkasse ist nicht, dass es zu wenig jüngere Arbeitnehmer gibt, sondern Arbeitslosigkeit und einen zu geringen Anstieg der Löhne und Gehälter. Das tatsächliche Rentenalter liegt bei 60,2 Jahren. Nur 38 % der über 55-jährigen haben einen Job. Bei den Männern zwischen 60 und 65 sind es ein Drittel, bei den Frauen nur 20%. Mehr als die Hälfte der Betriebe beschäftigen keine Menschen über 50 Jahre. Es ist unwahrscheinlich, dass sich die Arbeitsmarktlage in den nächsten Jahren so verbessert, dass ältere Arbeitnehmer beschäftigt werden. Heute tritt nur ca. ein Fünftel der Altersrentner aus sozialversicherungspflichtiger Arbeit in den Ruhestand ein. Ein Großteil (rd. 70 %) geht aus Arbeitslosigkeit, der Freistellungsphase bei Altersteilzeit und aus Krankengeldbezug in Rente .Die Gefahr der Arbeitslosigkeit im Alter wird aufgrund der Rente mit 67 zunehmen, sie ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen ein reines Rentenkürzungsprogramm ;denn wer früher in Rente geht muss pro Jahr 3,6 % zusätzliche Abschläge in Kauf nehmen. Erkrankungen am Arbeitsplatz kosten die Rentenversicherung jedes Jahr 3 Mrd. Euro und die gesetzliche Krankenversicherung 15 Mrd. Euro, hier ist Abhilfe zu schaffen.
Das Konzept einer Erwerbstätigenversicherung, vorgeschlagen vom DGB, dem Sozialverband Deutschland und der Volkssolidarität, sieht vor, dass alle Berufstätige in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. In einem ersten Schritt sind einzubeziehen: geringfügig Beschäftigte, Selbständige und Politiker, langfristig auch Beamte und Freiberufler, unter Beachtung des Vertrauensschutzes und verfassungsrechtlicher Vorgaben.