Stilllegung von Eisenbahninfrastruktur (02.07.2014): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Januar 2017, 22:23 Uhr
Geplante Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) § 11 Stilllegung von Eisenbahninfrastruktur
Adressat
SPD Bundestagsfraktion
Beschluss
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, der geplanten Erleichterung der Stilllegung von Eisenbahninfrastrukturanlagen nicht zuzustimmen. Geplante Kapazitätsverringerungen müssen weiterhin vom Eisenbahnbundesamt überprüft werden. Eine Stärkung des umweltfreundlichen Verkehrsmittels Bahn erfordert eine leistungsfähige Eisenbahninfrastruktur und darf nicht durch kurzfristige Kosteneinsparungen und Flächenverwertungsinteressen untergraben werden.
Begründung
Das Bundesverkehrsministerium plant eine Änderung des § 11 AEG, mit der die Stilllegung von nicht eigenständig nutzbaren Eisenbahninfrastrukturbestandteilen erleichtert werden soll (siehe Stuttgarter Zeitung vom 10.10.14). Bisher musste z.B. die Auflassung eines Kreuzungsbahnhofs oder Überholgleises, die zu einer deutlichen Kapazitätsreduzierung der Strecke führen würde, vom Eisenbahnbundesamt (EBA) geprüft und genehmigt werden; die Infrastrukturanlagen mussten potentiellen Betreibern zur Übernahme angeboten werden. In der Vergangenheit bekam die DB Netz in mehreren Fällen den Verzicht auf Überholgleise aus Kapazitätsgründen nicht genehmigt und musste die dortigen Anlagen doch erneuern. Diese Vorschriften sollen nun aufgeweicht werden. Eine bloße (nichtöffentliche) Anzeige der Kapazitätsreduzierung soll künftig ausreichen, sofern ein Nachweis einer Kompensation der Kapazitätsreduzierung an anderer Stelle vorgelegt wird. Entsprechende Berechnungen der DB Netz AG sind jedoch erfahrungsgemäß mit großer Vorsicht zu genießen. Die geplante Gesetzesänderung gefährdet daher die Erhaltung einer leistungsfähigen Eisenbahninfrastruktur in Deutschland. Es ist zu befürchten, dass sie rasch umgesetzt werden soll. Es ist nicht klar, ob das Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Deshalb sollte es bereits von der SPD-Bundesratsfraktion abgelehnt werden.