Energiewende (27.11.2017): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
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Version vom 4. Januar 2018, 12:14 Uhr

Resolution

Beschluss

Ausgangslage

Klima- und Energiewende – morgen vielleicht?

Jerry Brown, der kalifornische Gouverneur, hat im Landtag unseren Abgeordneten die Notwendigkeit einer Energiewende als Voraussetzung des Kampfes gegen den Klimawandel verdeutlicht. Stuttgarter Bürger(innen) haben durch Bürgerbegehren zu Wasser und Wärme deutlich gemacht, dass ihnen die kommunale Daseinsvorsorge als Bestandteil der kommunalen Demokratie wichtig ist und sie die Umsetzung der Energiewende als zentrale städtische Aufgabe ansehen.

In Baden-Württemberg haben wir mit dem Klimaschutzgesetz und dem Erneuerbaren Wärmegesetz seit Jahren gute Rahmenbedingungen für die Energiewende. Einige Regionen nutzen diese, Stuttgart sehr wenig, obwohl seit 2016 mit dem Konzept „Urbanisierung der Energiewende“ innovative Ziele vorliegen und die Energiewende als Wärmewende gefordert wird.

Am 25.10. wurde von der Stadt im UTA ein Entwurf für einen Masterplan *) „100% Klimaschutz“ vorgelegt. Die SPD-Gemeinderatsfraktion lehnte es ab, diesen in der vorgelegten Fassung zu beschließen, weil nicht nur für die Wärmewende praktische Umsetzungsstrategien – Zweck jedes Masterplans – weitgehend fehlen. Sie werden n u r für die städtischen Liegenschaften vorgelegt! (siehe Anmerkung). In den anderen Handlungsfeldern geht es um moralische Appelle und Hinweise auf Hemmnisse, damit rückt vieles ins Ungefähre.

Auf Antrag der SPD-Fraktion soll der Masterplan überarbeitet und im Frühjahr 2018 diskutiert und beschlossen werden.

Resolution

Die SPD-Kreiskonferenz unterstützt die Bemühungen der SPD-Fraktion, wirksame Grundlagen für die Energiewende in Stuttgart zu schaffen.

Notwendig ist dazu die Aufhebung der Blockade der Energiewende in der Stadt Stuttgart durch das Land und die EnBW.

Wir stellen fest: Das Land und die EnBW blockieren kommunale Handlungsspielräume.

Bei allen wichtigen Netzen blockiert die Landesregierung als Großaktionär der EnBW AG durch eine Vielzahl von Gerichtsprozessen die Energiewende und damit wichtige Fortschritte bei Klimaschutz. Die EnBW streitet gegen den Übergang auf die Netzgesellschaft der Stadtwerke. Nicht nur bei der Wasserversorgung, sondern auch beim Hochspannungsnetz für Strom und beim Gas-Hochdrucknetz verhindert sie dadurch eine wirtschaftlichere Betriebsführung zu Lasten der Stuttgarter Strom- und Gaskunden und der Stadt.

Besonders wichtig ist der Ausbau der Wärmeversorgung in der Groß- und Industriestadt Stuttgart. Hier blockiert die EnBW den Verkauf des Fernwärmenetzes an die Stadt, indem sie sich auf ein angebliches „Ewigkeitsrecht“ beruft. Zur Verhinderung eines evtl. endgültigen Rechtsverlusts auf Herausgabe des Fernwärmenetzes musste die Stadt ihre Rechte gerichtlich geltend machen.

Durch dieses Verhalten des Landes und seines Unternehmens wird der Klimaschutz und die Energiewende in der größten Stadt des Landes blockiert. Wesentliche Schritte wie der Ausbau der Wärmenetze werden über Jahre verzögert oder unmöglich gemacht. Unser Ministerpräsident bezeichnet den Klimaschutz in öffentlichen Reden und Schriften immer wieder als „Menschheitsfrage“. Seine Untätigkeit als Chef der Landesregierung und als Großaktionär des eigenen Energieunternehmens macht ihn aber unglaubwürdig.

Durch diese Blockaden des Landes kann das vom Gemeinderat beschlossene Energiekonzept auf Jahre hinaus in den zentralen Punkten nicht umgesetzt werden.

Im vorgelegten Masterplan werden diese Blockaden und fehlenden Handlungsmöglichkeiten verschwiegen. Die Verwaltung weist zwar auf die vom Gemeinderat im Energiekonzept 2016 beschlossenen Ziele hin, leitet aber praktische Schritte nur für eines von fünf Kapiteln ab.

Die Stadt selbst nutzt ihre Rolle (Daseinsvorsorge) und ihre Spielräume (Planung) nicht

…indem sie ihre eigenen Spielräume nicht benennt und wenig auslotet, die sie trotz der Blockaden des Landes für eigene Verhandlungen, Planungen und Fördermöglichkeiten hat. (Siehe Anmerkung)

…indem sie bei ihren eigenen Stadtwerken noch nicht geklärt hat, wie diese sich bei der Wärmewende in Stuttgart engagieren sollen. Es gibt keine Maßnahmen zum Bau von Nahwärmenetzen, zur Errichtung von KWK-Anlagen und zur Nutzung städtischer Grundstücke als Ankerkunden für die Wärmeversorgung und als Ausgangspunkte für Quartierskonzepte.

…indem sie kein sinnvolles Kommunikations- und Beteiligungskonzept für die Bürger vorlegt.

Forderungen der SPD Stuttgart:

Die SPD-Gemeinderatsfraktion hat in den zuständigen Gremien mehrfach durch Anfragen und Anträge auf diese Defizite in der Politik der Stadt hingewiesen und auch beim Energiebericht 2015 der Stadt kritisiert, dass er geschönte Bilanzen über angebliche Fortschritte enthält. Sie hat auch gefordert, die Stadtwerke finanziell und personell so auszustatten, dass sie die beschlossene Energiewende und insbesondere die Wärmewende in der Stadt wirksam umsetzen können.

Konkret erwarten wir:

• Die Landesregierung setzt sich im Interesse der Bürger(innen) der Stadt Stuttgart, der Stadt und des Klimaschutzes bei der EnBW für eine Beendigung der vielen Gerichtsverfahren ein. Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst entschieden, dass die öffentliche Hand verpflichtet ist, sich aktiv um die Politik ihrer Unternehmen zu kümmern. Es ist deshalb nicht akzeptabel, dass sich Vertreter des Landes in zentralen unternehmenspolitischen Fragen, die sie selbst als „Menschheitsfragen“ bezeichnen, davonstehlen.

• Die Stadt Stuttgart – Herr Oberbürgermeister Kuhn – wird aufgefordert, mit dem Ministerpräsidenten Gespräche über die Umsetzung der Energiewende in Stuttgart zu führen, mit den Zielen, die das Land selbst im Klimaschutzgesetz (KSG) und im Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) vorgibt. Ohne die Unterstützung des Landes wird in Stuttgart zu wenig geschehen.

• Von der Stadtverwaltung fordern wir eine ungeschminkte, vollständige Beschreibung der Ausgangssituation für den Masterplan, mit nachvollziehbaren Daten.

• In einem veränderten Masterplan sind in den einzelnen Handlungsfeldern konkrete und wirksame Umsetzungsschritte zu beschreiben.

• Die politischen Gremien (Gemeinderat und Bezirksbeiräte) sind laufend über Fortschritte und Hemmnisse, insbesondere der Wärmewende in den Stadtteilen zu informieren. Darzustellen sind dazu auch die Förderprogramme und ggfls. deren Veränderungsnotwendigkeit zur Begrenzung der Entwicklung der Mieten.

Anmerkung: Ein Masterplan für die Energieversorgung und die Energiewende hat die Aufgabe, praktische Umsetzungsschritte für die g a n z e Stadt vorzulegen, nicht nur für den schmalen Bereich der städtischen Liegenschaften, die weniger als 5% des gesamten städtischen Energiebedarfs verbrauchen. Die bisher für die städtischen Liegenschaften aufgewendeten Geldmittel von 20 (!) Mio € (bis 2016) führten gerade mal zu einer Reduktion von 1,4% im Endenergiebedarf nur der Liegenschaften, nicht der Stadt. Nur hier will die Stadt hauptsächlich aktiv werden, viel Geld investieren – mit quasi Null-Effekt. Eine solch umfangreiche Investition hätte in anderen Handlungsfeldern einen viel größeren Effekt… beispielsweise im Bereich „Wohnen“: Das Ziel muss doch sein, dass nicht die maximal mögliche Sanierung eines Gebäudes, die nur wenige Besitzer finanzieren können, den höchsten Wirkungsgrad für die Energiewende hat, sondern eine z.B. halbmaximale Sanierung, welche sich alle Gebäude-Besitzer leisten können. Zur Finanzierung der Sanierungen ist es zwingend notwendig, dass die Stadt lokale CO2 Zertifikate fördert: wir sollten nicht den Ausstoß von CO2 bestrafen, sondern die Einsparung an CO2 bezuschussen. Im künftigen Masterplan soll auch der Weg dahin skizziert werden – über Verhandlungen mit den Verbänden der Hausbesitzer und der Mieter, mit Vertretern der Wohnungswirtschaft, mit einem Zeitplan.