http://positionen.spd-stuttgart.de/index.php?title=%C3%84nderung_des_Gesetzes_zur_Regelung_der_Wohnungsvermittlung_(KK_18.07.2011)&feed=atom&action=historyÄnderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (KK 18.07.2011) - Versionsgeschichte2024-03-29T11:09:57ZVersionsgeschichte dieser Seite in Positionen und Beschlüsse der SPD StuttgartMediaWiki 1.30.0http://positionen.spd-stuttgart.de/index.php?title=%C3%84nderung_des_Gesetzes_zur_Regelung_der_Wohnungsvermittlung_(KK_18.07.2011)&diff=236&oldid=prevSpdadmin am 5. Juni 2012 um 09:43 Uhr2012-06-05T09:43:55Z<p></p>
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<td colspan="2" style="background-color: white; color:black; text-align: center;">Version vom 5. Juni 2012, 09:43 Uhr</td>
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<td colspan="2" class="diff-lineno">Zeile 10:</td></tr>
<tr><td class='diff-marker'> </td><td style="background-color: #f9f9f9; color: #333333; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #e6e6e6; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;"></td><td class='diff-marker'> </td><td style="background-color: #f9f9f9; color: #333333; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #e6e6e6; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;"></td></tr>
<tr><td class='diff-marker'> </td><td style="background-color: #f9f9f9; color: #333333; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #e6e6e6; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;"><div>Das WoVermRG erlaubt einem Wohnungsvermittler das Vermittlungsentgelt vom Wohnungssuchenden einzufordern, selbst wenn der Vermieter der Auftraggeber ist. So wird abhängig von der Wohnraumsituation und dem Immobilienmarkt vor allem in Ballungsgebieten fast ausschließlich der zukünftige Mieter gezwungen, die Maklerprovision zu bezahlen. Da in der Regel aber der Vermieter der Auftraggeber des Maklers ist, wird hier der Vertragsabschluss und die Zahlung des fälligen Entgelts de facto umgangen. Gerade in Ballungsgebieten mit hoher Nachfrage an Mietwohnraum stellt dies eine zusätzliche hohe Hürde bei der Wohnungssuche und eine hohe finanzielle Belastung für den/die Wohnungssuchenden dar. Darüber hinaus ergibt sich in vielen Fällen keinerlei Mehrwert für den Mietsuchenden aufgrund der Tätigkeit des Vermittlers. Es wird also für keinerlei Leistung ein Entgelt entrichtet. Es muss gewährleistet sein, dass der Nutznießer der Maklertätigkeit auch für das Entgelt aufkommt. Es muss ebenfalls gewährleistet sein, dass die Auftragsvergabe aktiv erteilt wurde. Z.B. darf die Kontaktaufnahme zu einem Vermittler bezüglich einer in einer Anzeige oder in einem Portal angebotenen spezifischen Wohnung nicht als Auftragsvergabe an den Vermittler gewertet werden. Als Grundsatz im Maklergewerbe soll daher zukünftig gelten: Wer bestellt, bezahlt.</div></td><td class='diff-marker'> </td><td style="background-color: #f9f9f9; color: #333333; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #e6e6e6; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;"><div>Das WoVermRG erlaubt einem Wohnungsvermittler das Vermittlungsentgelt vom Wohnungssuchenden einzufordern, selbst wenn der Vermieter der Auftraggeber ist. So wird abhängig von der Wohnraumsituation und dem Immobilienmarkt vor allem in Ballungsgebieten fast ausschließlich der zukünftige Mieter gezwungen, die Maklerprovision zu bezahlen. Da in der Regel aber der Vermieter der Auftraggeber des Maklers ist, wird hier der Vertragsabschluss und die Zahlung des fälligen Entgelts de facto umgangen. Gerade in Ballungsgebieten mit hoher Nachfrage an Mietwohnraum stellt dies eine zusätzliche hohe Hürde bei der Wohnungssuche und eine hohe finanzielle Belastung für den/die Wohnungssuchenden dar. Darüber hinaus ergibt sich in vielen Fällen keinerlei Mehrwert für den Mietsuchenden aufgrund der Tätigkeit des Vermittlers. Es wird also für keinerlei Leistung ein Entgelt entrichtet. Es muss gewährleistet sein, dass der Nutznießer der Maklertätigkeit auch für das Entgelt aufkommt. Es muss ebenfalls gewährleistet sein, dass die Auftragsvergabe aktiv erteilt wurde. Z.B. darf die Kontaktaufnahme zu einem Vermittler bezüglich einer in einer Anzeige oder in einem Portal angebotenen spezifischen Wohnung nicht als Auftragsvergabe an den Vermittler gewertet werden. Als Grundsatz im Maklergewerbe soll daher zukünftig gelten: Wer bestellt, bezahlt.</div></td></tr>
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</table>Spdadminhttp://positionen.spd-stuttgart.de/index.php?title=%C3%84nderung_des_Gesetzes_zur_Regelung_der_Wohnungsvermittlung_(KK_18.07.2011)&diff=61&oldid=prevSpdadmin: Die Seite wurde neu angelegt: „'''Adressat:''' SPD-Gemeinderatsfraktion, SPD-Bundestagsfraktion '''Beschluss der Kreiskonferenz:''' Das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG)…“2011-11-13T11:47:06Z<p>Die Seite wurde neu angelegt: „'''Adressat:''' SPD-Gemeinderatsfraktion, SPD-Bundestagsfraktion '''Beschluss der Kreiskonferenz:''' Das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG)…“</p>
<p><b>Neue Seite</b></p><div>'''Adressat:''' SPD-Gemeinderatsfraktion, SPD-Bundestagsfraktion<br />
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'''Beschluss der Kreiskonferenz:'''<br />
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Das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG) soll so geändert werden, dass bei Vermietungsvermittlung ausschließlich der Eigentümer/Vermieter als Vertragschließender gilt und die Maklerprovision bezahlen muss.<br />
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'''Begründung:'''<br />
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Das WoVermRG erlaubt einem Wohnungsvermittler das Vermittlungsentgelt vom Wohnungssuchenden einzufordern, selbst wenn der Vermieter der Auftraggeber ist. So wird abhängig von der Wohnraumsituation und dem Immobilienmarkt vor allem in Ballungsgebieten fast ausschließlich der zukünftige Mieter gezwungen, die Maklerprovision zu bezahlen. Da in der Regel aber der Vermieter der Auftraggeber des Maklers ist, wird hier der Vertragsabschluss und die Zahlung des fälligen Entgelts de facto umgangen. Gerade in Ballungsgebieten mit hoher Nachfrage an Mietwohnraum stellt dies eine zusätzliche hohe Hürde bei der Wohnungssuche und eine hohe finanzielle Belastung für den/die Wohnungssuchenden dar. Darüber hinaus ergibt sich in vielen Fällen keinerlei Mehrwert für den Mietsuchenden aufgrund der Tätigkeit des Vermittlers. Es wird also für keinerlei Leistung ein Entgelt entrichtet. Es muss gewährleistet sein, dass der Nutznießer der Maklertätigkeit auch für das Entgelt aufkommt. Es muss ebenfalls gewährleistet sein, dass die Auftragsvergabe aktiv erteilt wurde. Z.B. darf die Kontaktaufnahme zu einem Vermittler bezüglich einer in einer Anzeige oder in einem Portal angebotenen spezifischen Wohnung nicht als Auftragsvergabe an den Vermittler gewertet werden. Als Grundsatz im Maklergewerbe soll daher zukünftig gelten: Wer bestellt, bezahlt.</div>Spdadmin