Abbau des Sanierungsstaus bei Schulen und Kindertagesstätten jetzt! (KK 26.09.2011): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
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Die SPD-Gemeinderatsfraktion wird gebeten, bei den Beratungen zum Doppelhaushalt der Stadt Stuttgart für 2012/2013 eine Erhöhung des Sonderprogramms für Schulsanierungen und für die Sanierung von Kindertagesstätten von 20 Millionen EUR pro Jahr zu beantragen. Zur Finanzierung dieser Mehrausgabe ist im Zuge einer Angleichung des Stuttgarter Gewerbesteuerhebesatzes an die Gewerbesteuerhebesätze vergleichbarer bundesdeutscher Großstädte (Durchschnitt 453 Prozentpunkte) ein Hebesatz von 440 Prozentpunkten ab 01.01.2012 festzusetzen.
 
Die SPD-Gemeinderatsfraktion wird gebeten, bei den Beratungen zum Doppelhaushalt der Stadt Stuttgart für 2012/2013 eine Erhöhung des Sonderprogramms für Schulsanierungen und für die Sanierung von Kindertagesstätten von 20 Millionen EUR pro Jahr zu beantragen. Zur Finanzierung dieser Mehrausgabe ist im Zuge einer Angleichung des Stuttgarter Gewerbesteuerhebesatzes an die Gewerbesteuerhebesätze vergleichbarer bundesdeutscher Großstädte (Durchschnitt 453 Prozentpunkte) ein Hebesatz von 440 Prozentpunkten ab 01.01.2012 festzusetzen.
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[[Kategorie:Bildung| 2011-09-26]]
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[[Kategorie:Schulen| 2011-09-26]]
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[[Kategorie:Kommunalpolitik| 2011-09-26]]

Version vom 5. Juni 2012, 11:17 Uhr

Adressaten: SPD-Gemeinderatsfraktion Stuttgart


Beschluss der Kreiskonferenz:

Die SPD-Gemeinderatsfraktion wird gebeten, bei den Beratungen zum Doppelhaushalt der Stadt Stuttgart für 2012/2013 eine Erhöhung des Sonderprogramms für Schulsanierungen und für die Sanierung von Kindertagesstätten von 20 Millionen EUR pro Jahr zu beantragen. Zur Finanzierung dieser Mehrausgabe ist im Zuge einer Angleichung des Stuttgarter Gewerbesteuerhebesatzes an die Gewerbesteuerhebesätze vergleichbarer bundesdeutscher Großstädte (Durchschnitt 453 Prozentpunkte) ein Hebesatz von 440 Prozentpunkten ab 01.01.2012 festzusetzen.