Abschaffung der offenen Ladenkassen in Deutschland (30.03.2019): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
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Aktuelle Version vom 1. April 2019, 20:20 Uhr

Adressat

Bundestagsfraktion

Beschluss

Die Bundesregierung soll die Zulässigkeit der Führung einer offenen Ladenkasse per Gesetz verbieten lassen. Hiervon ausgenommen werden sollten lediglich Feste und Veranstaltungen ehrenamtlicher Vereine.

Begründung

Deutschland ist das einzige Land in Europa (und der Welt), in dem offene Ladenkassen in Geschäften und Restaurants noch erlaubt sind. Dies öffnet Steuerhinterziehung und anderen Betrugsdelikten (wie Geldwäsche etc.) Tür und Tor. Im Sinne der Steuergerechtigkeit ist dies aus sozialen Gesichtspunkten nicht hinnehmbar.

Die Steuereinnahmen, die dem Fiskus durch die Führung von offenen Ladenkassen entgehen, könnten für sinnvolle soziale Projekte eingesetzt werden.