Benutzungsgebühr Landesbibliotheken (KK 21.11.2011)

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
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Adressaten

SPD-Landesparteitag BW

Beschluss der Kreiskonferenz

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Landtagsfraktion möge die Abschaffung der Benutzungsgebühren an den beiden baden-württembergischen Landesbibliotheken betreiben.


Zur Begründung

Seit dem 9. Mai 2009 ist gegen den ausdrücklichen Willen der Einrichtungen eine Bibliotheksgebührenverordnung in Kraft, die gemäß § 2 Abs. 2 BiblGebVO eine Benutzungsgebühr von 30 Euro jährlich vorsieht. Freiwillige des Bundesfreiwilligendienstes und Arbeitslose zahlen die Hälfte. Von der Gebühr befreit sind Schüler, Auszubildende und Studierende.

Im Februar 2009 hatte die Landtagsfraktion der SPD beantragt, „von der Einführung allgemeiner Benutzungsgebühren an beiden baden-württembergischen Landesbibliotheken abzusehen.“ (LT DrS 14/4020). Die Fraktion befürchtete damals eine abschreckende Wirkung der Gebühren.

Diese Befürchtungen haben sich als berechtigt erwiesen. Die Württembergische Landesbibliothek verlor seitdem einen von zehn Nutzern: 2008 zählte sie noch 37 076 Nutzer, 2010 waren es nur noch 32 833. Die Badische Landesbibliothek verlor gar jeden fünften Nutzer: 2008 zählte sie 31 955 Nutzer, 2010 waren es nur noch 24 811.

Der Rückgang der Nutzerzahlen ist umso bedenklicher, als die Bibliotheken seit Einführung der Gebühren ihren Service ausgebaut haben. Trotz verlängerten Öffnungszeiten und Hilfen bei der Literaturrecherche nutzen heute weniger Menschen das Angebot der Bibliotheken. Landesbibliotheken versorgen ihre Nutzer mit Fach- und Sachliteratur. Diese Literatur erfreut sich trotz elektronischer Publikationen einer anhaltenden Nachfrage, die aus ist auf ein vertieftes und tragfähiges Verständnis von Wirtschaft, Gesellschaft, Kunst oder Technik. Ihr geht es nicht um Unterhaltung oder Textkonsum.

Die Landesbibliotheken stehen im Dienste einer mündigen, wertschaffenden und - schöpfenden Bevölkerung. Wer den Zugang zu Fach- und Sachliteratur verknappt, lässt kritisches und kreatives Potenzial verkümmern, drosselt den Innovationsmotor einer wissensbasierten Wirtschaft und destabilisiert die demokratischen Grundfeste unserer Gesellschaft.

Da Nutzungsgebühren den Zugang verknappen, gehören sie abgeschafft.