Eintrittspreise für kulturelle Einrichtungen (KK 05.10.2009): Unterschied zwischen den Versionen

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Wir fordern die SPD Baden-Württemberg und die Mitglieder der SPD-Ge­meinderats- und Landtags­fraktion auf, sich für solidarische Preise in den Kultureinrichtun­gen der Stadt und des Landes einzu­setzen. Dazu ist eine Preispolitik notwendig, die es durch Ermäßigungen Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen oder Vermögen ermög­licht, diese Einrichtungen zu nutzen. Ein zu schaffender oder anzugleichender, ermäßigter Eintrittspreis darf 40% des regulären Eintrittspreises nicht über­schreiten. Ausgenommen von dieser Regel sind Veranstaltungen, die nicht unter Verantwortung der Stadt Stuttgart oder des Landes Baden-Württemberg stehen. Wobei unter diese Verantwortung sehr wohl auch Betriebe in privatrechtlicher Organisationsform, an denen Stadt oder Land eine Mehrheit halten, zählen. Insbesondere Sonderausstellungen sind in den Geltungsbereich des neu zu schaffen­den, ermäßigten Eintrittspreises zu zählen. Kultureinrichtungen sind: Museen, The­ater, Schwimmbä­der, Staatstheater, Kinos, Konzerte und sonstige öffentliche Einrichtungen oder Veranstaltungen, die der Vermittlung oder Aufrechterhaltung von Kultur dienen. In den Berechtigtenkreis des ermäßigten Eintrittspreises zählen mindestens folgende Gruppen: Schüler, Berufsschüler, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Studierende, Ersatz- und Wehrdienstleistende, FSJlerInnen, Bezieher von ALG II oder Sozialhilfe, Bezieher der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und ähnlichen Sozial­leistungen.
 
Wir fordern die SPD Baden-Württemberg und die Mitglieder der SPD-Ge­meinderats- und Landtags­fraktion auf, sich für solidarische Preise in den Kultureinrichtun­gen der Stadt und des Landes einzu­setzen. Dazu ist eine Preispolitik notwendig, die es durch Ermäßigungen Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen oder Vermögen ermög­licht, diese Einrichtungen zu nutzen. Ein zu schaffender oder anzugleichender, ermäßigter Eintrittspreis darf 40% des regulären Eintrittspreises nicht über­schreiten. Ausgenommen von dieser Regel sind Veranstaltungen, die nicht unter Verantwortung der Stadt Stuttgart oder des Landes Baden-Württemberg stehen. Wobei unter diese Verantwortung sehr wohl auch Betriebe in privatrechtlicher Organisationsform, an denen Stadt oder Land eine Mehrheit halten, zählen. Insbesondere Sonderausstellungen sind in den Geltungsbereich des neu zu schaffen­den, ermäßigten Eintrittspreises zu zählen. Kultureinrichtungen sind: Museen, The­ater, Schwimmbä­der, Staatstheater, Kinos, Konzerte und sonstige öffentliche Einrichtungen oder Veranstaltungen, die der Vermittlung oder Aufrechterhaltung von Kultur dienen. In den Berechtigtenkreis des ermäßigten Eintrittspreises zählen mindestens folgende Gruppen: Schüler, Berufsschüler, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Studierende, Ersatz- und Wehrdienstleistende, FSJlerInnen, Bezieher von ALG II oder Sozialhilfe, Bezieher der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und ähnlichen Sozial­leistungen.
  
  
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Kultur ist unsere wichtigste Errungenschaft. Sie hat uns zu den aufgeklärten Menschen ge­macht, die wir sind. Trotzdem ist eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung von einer Viel­zahl von kulturellen Angeboten ausgeschlossen. Dies zeigen Besucherzahlen von Museen, Theatern und anderen Einrich­tungen. Vor allem Bürgerinnen und Bürger, die weder ein durchschnittliches Einkommen noch sons­tiges Vermögen besitzen, sind dort selten bis gar nicht zu finden. Eine Vielzahl von Gründen mag da­für ausschlaggebend sein, nicht zuletzt ein fehlendes Interesse – sei es aus Zeitmangel oder fehlender Sensibilisierung.  
 
Kultur ist unsere wichtigste Errungenschaft. Sie hat uns zu den aufgeklärten Menschen ge­macht, die wir sind. Trotzdem ist eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung von einer Viel­zahl von kulturellen Angeboten ausgeschlossen. Dies zeigen Besucherzahlen von Museen, Theatern und anderen Einrich­tungen. Vor allem Bürgerinnen und Bürger, die weder ein durchschnittliches Einkommen noch sons­tiges Vermögen besitzen, sind dort selten bis gar nicht zu finden. Eine Vielzahl von Gründen mag da­für ausschlaggebend sein, nicht zuletzt ein fehlendes Interesse – sei es aus Zeitmangel oder fehlender Sensibilisierung.  
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Es wird Zeit, dass die Politik nicht nur Sonntagsreden über die Wichtigkeit von kultureller Bildung schwingt, sondern ihren Anspruch einlöst und es gerade den Menschen mit geringem Einkommen ermöglicht, solche Angebote wahrzunehmen.
 
Es wird Zeit, dass die Politik nicht nur Sonntagsreden über die Wichtigkeit von kultureller Bildung schwingt, sondern ihren Anspruch einlöst und es gerade den Menschen mit geringem Einkommen ermöglicht, solche Angebote wahrzunehmen.
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[[Kategorie:Kommunalpolitik| 2009-10-05]]
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[[Kategorie:Landespolitik| 2009-10-05]]

Aktuelle Version vom 11. Juni 2012, 14:54 Uhr

Adressat

SPD-Landesparteitag


Beschluss der Kreiskonferenz

Wir fordern die SPD Baden-Württemberg und die Mitglieder der SPD-Ge­meinderats- und Landtags­fraktion auf, sich für solidarische Preise in den Kultureinrichtun­gen der Stadt und des Landes einzu­setzen. Dazu ist eine Preispolitik notwendig, die es durch Ermäßigungen Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen oder Vermögen ermög­licht, diese Einrichtungen zu nutzen. Ein zu schaffender oder anzugleichender, ermäßigter Eintrittspreis darf 40% des regulären Eintrittspreises nicht über­schreiten. Ausgenommen von dieser Regel sind Veranstaltungen, die nicht unter Verantwortung der Stadt Stuttgart oder des Landes Baden-Württemberg stehen. Wobei unter diese Verantwortung sehr wohl auch Betriebe in privatrechtlicher Organisationsform, an denen Stadt oder Land eine Mehrheit halten, zählen. Insbesondere Sonderausstellungen sind in den Geltungsbereich des neu zu schaffen­den, ermäßigten Eintrittspreises zu zählen. Kultureinrichtungen sind: Museen, The­ater, Schwimmbä­der, Staatstheater, Kinos, Konzerte und sonstige öffentliche Einrichtungen oder Veranstaltungen, die der Vermittlung oder Aufrechterhaltung von Kultur dienen. In den Berechtigtenkreis des ermäßigten Eintrittspreises zählen mindestens folgende Gruppen: Schüler, Berufsschüler, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Studierende, Ersatz- und Wehrdienstleistende, FSJlerInnen, Bezieher von ALG II oder Sozialhilfe, Bezieher der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und ähnlichen Sozial­leistungen.


Begründung

Kultur ist unsere wichtigste Errungenschaft. Sie hat uns zu den aufgeklärten Menschen ge­macht, die wir sind. Trotzdem ist eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung von einer Viel­zahl von kulturellen Angeboten ausgeschlossen. Dies zeigen Besucherzahlen von Museen, Theatern und anderen Einrich­tungen. Vor allem Bürgerinnen und Bürger, die weder ein durchschnittliches Einkommen noch sons­tiges Vermögen besitzen, sind dort selten bis gar nicht zu finden. Eine Vielzahl von Gründen mag da­für ausschlaggebend sein, nicht zuletzt ein fehlendes Interesse – sei es aus Zeitmangel oder fehlender Sensibilisierung.

Geldmangel spielt hier aber sicherlich auch eine Rolle. So ist es bei einem ALG-II-Empfän­ger oder einem Bezieher von Altersgrundsicherung verständlich, wenn er die 10 Euro Eintritt für eine Sonder­ausstellung der Staatsgalerie nicht aufbringen kann. Ihm steht laut Regelsatz insgesamt pro Tag we­niger Geld für Essen und Trinken zur Verfügung. Auch ein Schüler mit 20 Euro Taschengeld im Monat wird sich dies nicht leisten können. Die Solidarität gebietet es uns, es auch diesen Men­schen zu er­möglichen, die kulturellen Einrichtungen und Angebote wahrzunehmen. Deshalb ist ein erster Schritt, weitgehendere und günstigere Ermäßigungen für diese Bevöl­kerungsschichten zu schaffen. Bisher wirken sie eher als ein Tropfen auf den heißen Stein. So zahlt man für den regulären Eintritt in die Sonderausstellung „Drei. Das Triptychon in der Moderne“ im Kunstmuseum Stuttgart 10 Euro. Der ermäßigte Eintritt beträgt 8 Euro. So verhält es sich bei allen größeren Ausstellungen in Stuttgarter Museen, seien sie in städtischer Hand oder in der Hand des Landes. Ein dem Antragsbegehren ent­sprechender Eintritt von 4 Euro, bei dem oben genannten Beispiel, halten wir gerade noch für trag­bar und ist nur ein erster Schritt. Am Ende muss der freie Eintritt für diejenigen stehen, die es sich nicht leisten können. In vielen Schwimmbädern und Theatern bieten sich ähnliche Beispiele. Auch dort besteht Handlungsbedarf. Die Institutionen, die bereits mit gutem Beispiel vorangehen, sind durch unseren Antrag nicht betroffen.

Fehlendes Geld ist nicht die einzige Quelle für die Tatsache, dass man in den Museen und Theatern fast keine minderbegüterten Menschen antrifft. Es ist aber sicherlich die am ein­fachsten und billigs­ten trockenzulegende. Denn wer schon nicht in die Einrichtung geht, dessen Geld fehlt auch nicht bei einer höheren Ermäßigung. So ist bei einem vermehrten Rabatt auch anzunehmen, dass sich zusätz­lich Einnahmen auftun. Und zwar die derjenigen, die vorher keinen Fuß in ein entsprechendes Ge­bäude gesetzt haben.

Es ist uns weiterhin ein wichtiges Anliegen, es möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern zu ermögli­chen, in den Anspruch einer Ermäßigung zu kommen, wenn sie es sich sonst nicht leisten könnten, ein Angebot wahrzunehmen. Deswegen halten wir es für nötig, den Kreis der Berechtigten auf ein Mindestmaß zu vereinheitlichen. Dies ist keine abgeschlossene Liste. Bei einem schon bestehenden, weiter gefassten Anspruchskreis soll dieser natürlich beste­hen bleiben. Auch muss es in Zukunft möglich sein, die Liste möglichst großzügig zu gestal­ten, um keinen zukünftigen Konsumenten zu verlieren.

Es wird Zeit, dass die Politik nicht nur Sonntagsreden über die Wichtigkeit von kultureller Bildung schwingt, sondern ihren Anspruch einlöst und es gerade den Menschen mit geringem Einkommen ermöglicht, solche Angebote wahrzunehmen.