Erleichterung Familienbesuche Migranten (KK 21.11.2011)

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
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Adressaten

SPD-Landtagsfraktion BW, SPD-Bundestagsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion Stuttgart

Beschluss der Kreiskonferenz

Die Adressaten werden aufgefordert:

  1. sich auf Bundesebene für eine Neuausrichtung der Einreisepolitik einzusetzen, die die Vorgaben der Richtlinie 2004/38/E des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 berücksichtigt und umsetzt, und die damit deutschen Staatsangehörigen Besuche durch Familienangehörige ohne Visumspflicht ermöglicht, auch wenn die oder der Angehörige kein Unionsbürger ist.
  2. Sich ferner auf Bundesebene für den Wegfall einer Visumspflicht für Familienbesuche türkischer Staatsangehöriger einzusetzen.
  3. Unter Beteiligung des Integrationsministeriums von Baden-Württemberg Vorschläge für weitere Herkunftsländer zu unterbreiten, in Bezug auf die eine Visumspflicht für Familienbesuche entbehrlich erscheint und diese Vorschläge in die Bundesinitiative mit einzubeziehen.
  4. zu prüfen, in wie weit auf kommunaler und Landesebene unbegründete Hürden im Verfahren zur Visumserteilung insbesondere bei Familienbesuchen abgebaut und die Voraussetzungen zur Visumserteilung im Interesse der in Stuttgart lebenden Migrantinnen und Migranten erleichtert werden können.
  5. Der Kreiskonferenz ist baldmöglichst zu berichten.


Zur Begründung

Für den Großteil der Stuttgarterinnen und Stuttgarter ist es kein Problem, Verwandte zu einer Familienfeier nach Stuttgart einzuladen, wenn man den Verwandten rechtzeitig Bescheid gibt.

Für StuttgarterInnen mit Migrationshintergrund kann dies jedoch zu einem großen, oft auch unüberwindlichen Problem werden, wenn die Person, die eingeladen werden soll, aus einem Nicht-EU-Land kommt. Denn Gäste aus Nicht-EU-Ländern, die nach Stuttgart zu einem Familienbesuch kommen, benötigen in der Regel ein Visum, selbst dann, wenn der Einladende längst die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Dies gilt z.B. für Gäste aus der Türkei, aus Russland, aus afrikanischen und den meisten asiatischen Ländern Voraussetzung ist dann, neben der rechtzeitigen Antragstellung im Herkunftsland des Gastes, dass die Person, die einlädt, eine Verpflichtungserklärung abgibt oder eine finanzielle Sicherheit hinterlegt, zur Sicherung, dass sämtliche Kosten die der öffentlichen Hand für die Dauer des Aufenthaltes des Gastes im Bundesgebiet entstehen könnten, von der Person die einlädt übernommen werden. Oftmals dauert das Genehmigungsverfahren so lange, dass die Familienfeier längst vorbei ist, wenn endlich das Visum erteilt wird Manche Familien verfügen aber auch einfach nicht über ein hinreichendes Einkommen, um eine wirksame Verpflichtungserklärung abgeben zu können oder die finanzielle Sicherheit zu hinterlegen, manchmal wird die Genehmigung des Besuchs auch einfach im Ermessensweg abgelehnt.

Diese in Europa nahezu einzigartig strenge Einreisepolitik wird von der EU-Kommission ausdrücklich gerügt. EU-Bürger sollen gem. Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.April 2004 grundsätzlich das Recht haben, ihre Familien in die EU einzuladen. Deutsche Gerichte bezweifeln mittlerweile, ob türkische Staatsangehörige nicht bereits aufgrund des so genannten Assoziationsabkommens grundsätzlich zu Familienbesuchen nach Deutschland ohne Visum einreisen dürfen und haben diese Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.