Europa (KK 21.11.2011)

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
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Adressaten

SPD-Parteivorstand, SPD-Bundestagsfraktion, Sozialdemokratische Fraktion des Europäischen Parlaments

Beschluss der Kreiskonferenz

SPD-Parteivorstand, SPD-Bundestagsfraktion und Sozialistische Fraktion des Europäischen Parlaments wirken darauf hin, dass

  1. Bankgeschäfte, also Kredit- und Einlagengeschäft vom Investmentgeschäft getrennt und jeweils für sich geführt wird,
  2. für Banken eine Kernkapitalquote von mindestens 9 % eingeführt wird,
  3. für Banken und der Eurozone angehörende Staaten, die insolvent geworden sind, entsprechende Verfahrensregelungen geschaffen werden,
  4. bei staatlichen Zuschüssen an Banken, denen sonst die Insolvenz droht, die bezuschusste Bank (teil)verstaatlicht wird, wobei die Vorstandsgehälter gedeckelt sowie Bonis und Dividenden nicht mehr bezahlt werden,
  5. Derivate aus Gründen der Transparenz, wie beabsichtigt, auch tatsächlich an der öffentlichen Börse gehandelt werden, wobei Eigenhandel zu unterbleiben hat, darüber hinaus die Zulassung wegen des ihnen innenwohnenden volkswirtschaftlichen Risikos überprüft und gegebenenfalls der Handel mit ihnen – auf jeden Fall bei ungedeckten Leerverkäufen und Kreditausnahmeversicherungspapieren – untersagt wird,
  6. die beabsichtigte Einführung der Transaktionssteuer, falls Großbritannien weiter dagegen ist, für die Eurozone eingeführt wird,
  7. durch Gründung einer in Europa ansässigen Ratingagentur das Monopol der drei großen US-Firmen, die 2008 völlig falsche Aussagen gemacht haben, zumindest eingeschränkt wird, wobei Länder-Ratings von Staaten, die sich unter den europäischen Rettungsschirm begeben, verboten werden.


SPD-Parteivorstand und SPD-Bundestagsfraktion setzen sich dafür ein, dass

  1. bei Entscheidungen in der Eurozone generell das Mehrheitsprinzip eingeführt,
  2. angesichts der gegenwärtigen Krise für die Euro-Zone vorerst ein europäisches Finanzministerium installiert wird, das als unabhängiger Haushaltskommissar arbeitet,
  3. vor allem aber die europäische Idee gestärkt sowie das Ziel eines Bundesstaates Europa weiter verfolgt und schrittweise verwirklicht wird.
  4. Harmonisierung der Steuerbasis zur Besteuerung von Unternehmen und Privaten, Mindeststeuerungssatz von 25 % bei Körperschaftssteuer, Vermögenssteuer von mindestens 1 %, Höchstbesteuerungssatz von 20 % bei indirekten Steuern und einheitliche Richtlinien beim Steuervollzug