Landtagswahlrecht (KK 04.04.2011): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
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'''Beschluss der Kreiskonferenz:'''
  
 
Bei den Koalitionsverhandlungen zwischen der SPD und den Grünen ist eine Reform des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg zu vereinbaren, die folgende Punkte beinhaltet:
 
Bei den Koalitionsverhandlungen zwischen der SPD und den Grünen ist eine Reform des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg zu vereinbaren, die folgende Punkte beinhaltet:

Version vom 13. November 2011, 13:19 Uhr

Adressat: SPD-Landesvorstand, SPD-Landtagsfraktion


Beschluss der Kreiskonferenz:

Bei den Koalitionsverhandlungen zwischen der SPD und den Grünen ist eine Reform des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg zu vereinbaren, die folgende Punkte beinhaltet:

  1. Es wird ein Zweitstimmenwahlrecht mit einer Stimme für die/den Wahlkreiskandidatin/en und einer Stimme für die Landesliste der Parteien eingeführt.
  2. Der Landtag besteht jeweils zur Hälfte aus direkt gewählten Abgeordneten und Bewerbern der Landesliste.


Begründung:

Das gegenwärtige Landtagswahlrecht in Baden-Württemberg führt zu einer Verzerrung des Wählervotums. Jeder Wähler hat derzeit nur eine Stimme, mit der in den 70 Wahlkreisen der Landtagsabgeordnete direkt gewählt wird. Dies bevorteilt eine Partei, die bei der Vergabe der Direktmandate mehr Mandate erhält, als ihr nach dem prozentualen Anteil im Landtag zustehen würde. Dies hätte – wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 26.03.2011, Seite 2 – zu Recht hinweist „eine demokratietheoretisch problematische Situation“ ermöglicht: „CDU und FDP gewinnen wegen der zahlreichen Überhangmandate die absolute Mehrheit der Mandate, die Mehrheit der Stimmen könnten jedoch SPD und Grüne erlangen.“