Mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung bei der Fahrplanerstellung der SSB (27.11.2017): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
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Die jetzige Praxis ist außerdem riskant, was die angestrebte Inhouse-Vergabe der Nahverkehrsleistungen an die SSB betrifft. Dies ist nur noch möglich, wenn das kommunale Verkehrsunternehmen geführt wird "wie eine eigene Abteilung". Dies ist eindeutig nicht der Fall, eine eigene Abteilung könnte nicht einfach machen, was sie will. Die SSB gefährdet somit mit ihrer Praxis die Arbeitsplätze v.a. der Busfahrer. (Die SSB ist außerdem völlig beratungsresistent. Der Antragstext entspricht wortwörtlich dem Antrag 5/2013 des OV Mühlhausen. Die Situation hat sich seitdem um keinen Deut verbessert.)
 
Die jetzige Praxis ist außerdem riskant, was die angestrebte Inhouse-Vergabe der Nahverkehrsleistungen an die SSB betrifft. Dies ist nur noch möglich, wenn das kommunale Verkehrsunternehmen geführt wird "wie eine eigene Abteilung". Dies ist eindeutig nicht der Fall, eine eigene Abteilung könnte nicht einfach machen, was sie will. Die SSB gefährdet somit mit ihrer Praxis die Arbeitsplätze v.a. der Busfahrer. (Die SSB ist außerdem völlig beratungsresistent. Der Antragstext entspricht wortwörtlich dem Antrag 5/2013 des OV Mühlhausen. Die Situation hat sich seitdem um keinen Deut verbessert.)
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[[Kategorie:Öffentlicher Nahverkehr| 2017-11-27]]
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[[Kategorie:Verkehr| 2017-11-27]]
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[[Kategorie:Kommunalpolitik| 2009-11-27]]

Aktuelle Version vom 4. Januar 2018, 12:27 Uhr

Adressat

SPD-Gemeinderatsfraktion

Beschluss

Die SSB wird aufgefordert, ihre geplanten Fahrplanänderungen und Fahrplanneukonzeptionen künftig nicht nur kursorisch im Aufsichtsrat, sondern auch im Gemeinderat bzw. im Ausschuss für Umwelt und Technik und in den jeweils betroffenen Bezirksbeiräten vorzustellen und auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Veröffentlichungen müssen so rechtzeitig erfolgen, dass sich im Diskussionsprozess heraus kristallisierende notwendige Änderungen noch einbezogen und umgesetzt werden können. Die Vertreter des Gemeinderats im SSB-Aufsichtsrat werden aufgefordert, entsprechend abzustimmen.

Begründung

Die Stadt Stuttgart ist Aufgabenträgerin für den Nahverkehr mit Bussen und Stadtbahnen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt. Entsprechend muss sie auch das Entscheidungsrecht für die Ausgestaltung des Fahrplanangebots besitzen und ausüben. Dies ist faktisch nicht der Fall. Die massiven Änderungen im Stadtbahn-„Netz 2018“, die z.B. dazu führen, dass aus dem Stuttgarter Süden keine umsteigefreien Verbindungen zum Hauptbahnhof mehr existieren, wurden in den kommunalen Gremien nie ergebnisoffen diskutiert. Die Bezirksbeiräte Bad Cannstatt und Nord haben Mitte Oktober aus der Zeitung bzw. aus Infobriefen des VVS an Inhaber einer Jahreskarte erfahren, dass die Buslinie 57 ab Dezember 2017 nicht mehr bis zum Killesberg fährt. Zu diesem Zeitpunkt sind Änderungen der Fahrpläne, die oft auch Rückwirkungen auf Dienstpläne und Anschlussbeziehungen haben, praktisch nicht mehr möglich. Für eine weitere Steigerung der Nutzerzahlen im öffentlichen Nahverkehr müssen die Fahrpläne den Bedürfnissen von möglichst vielen Fahrgästen entsprechen. Daher sollten die Fahrpläne in einem transparenten Prozess festgelegt werden.

Die jetzige Praxis ist außerdem riskant, was die angestrebte Inhouse-Vergabe der Nahverkehrsleistungen an die SSB betrifft. Dies ist nur noch möglich, wenn das kommunale Verkehrsunternehmen geführt wird "wie eine eigene Abteilung". Dies ist eindeutig nicht der Fall, eine eigene Abteilung könnte nicht einfach machen, was sie will. Die SSB gefährdet somit mit ihrer Praxis die Arbeitsplätze v.a. der Busfahrer. (Die SSB ist außerdem völlig beratungsresistent. Der Antragstext entspricht wortwörtlich dem Antrag 5/2013 des OV Mühlhausen. Die Situation hat sich seitdem um keinen Deut verbessert.)