Nein heißt Nein – Nachbesserung in der Vorlage zur Änderung des Sexualstrafrechts (24.10.2016)

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
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Adressaten

SPD Landtagsfraktion, SPD Bundestagsfraktion, Justizministerium Heiko Maas

Beschluss

Nein heißt Nein – Nachbesserung in der Vorlage zur Änderung des Sexualstrafrechts

Die Änderung des Sexualstrafrechts ist seit langen überfällig, denn es ist vor 20 Jahren das letzte Mal reformiert worden. Daher begrüßen wir, dass das Justizministerium mit unserem Minister Heiko Maas, das Thema aufgegriffen und bearbeitet hat. Auch wissen wir, dass wir uns in einer Koalition befinden und Kompromisse gemacht werden müssen.

Doch geht die geplante Reform nicht weit genug. Die sexuelle Selbstbestimmung wird auch weiterhin nicht umfassend geschützt sein.

Weiterhin geht man davon aus, dass sich Betroffene von sexuellen Übergriffen im Normalfall körperlich zur Wehr setzen.

Durch die Einführung des eines reformierten § 179 StGB („sexuelle Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände“) werden darüber hinaus Ausnahmesituationen definiert, in denen sexuelle Handlungen auch dann strafbar sein können, wenn sich Betroffene nicht gewehrt haben. Das kann bedeuten, dass das Opfer nachweisen muss, dass es sich nicht wehren konnte.

Bei der Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs sollte es besonders auf das Verhalten des Täters ankommen und nicht auf das Verhalten des Opfers.

Es sollte klar sein, dass Vergewaltigung und sexueller Übergriff auch dann strafbar sind, wenn ein Opfer sich nur verbal und nicht körperlich zur Wehr gesetzt hat. Wir haben eine gesellschaftliche Aufgabe bei Gesetzesänderungen auch Normen festzulegen. Dazu zählt das Signal, dass Grapschen auch schon ein Übergriff darstellt und gegen das Selbstbestimmungs-recht des Menschen (meist Frauen) verstößt. Grapschen ist eben kein Kavaliersdelikt. „Auch dies kann ein massiver traumatischer Übergriff darstellen, der durch nichts zu rechtfertigen ist“, so lautet auch die Stellungnahme der Opferverbände und des Weißen Rings.

  • Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten des Kreisverbandes Stuttgart fordern, dass alle nicht - einverständlich sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt werden. „Nein heißt eben Nein“ und sollte in der Reform des Sexualstrafrechts Berücksichtigung finden.
  • Das Land Baden-Württemberg wird aufgefordert sich in einer Bundesratsinitiative von bereits fünf Ländern einzusetzen auf eine Nachbesserung in der Vorlage des Sexualstrafrechtes zu drängen.