SPD setzt sich bei der Reform der Grundsteuer für eine reine Bodenwertsteuer ein. (02.07.2018): Unterschied zwischen den Versionen

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3. Die Bodenwertsteuer mobilisiert Bauland, da sie  Anreize zum spekulativen Horten von Boden mindert. Ein  mit Baurecht versehenes und brachliegendes Grundstück wird  gleich hoch besteuert, wie ein bebautes  Grundstück, da die Besteuerungsgrundlage nur der Bodenwert ist.
 
3. Die Bodenwertsteuer mobilisiert Bauland, da sie  Anreize zum spekulativen Horten von Boden mindert. Ein  mit Baurecht versehenes und brachliegendes Grundstück wird  gleich hoch besteuert, wie ein bebautes  Grundstück, da die Besteuerungsgrundlage nur der Bodenwert ist.
 
4. Der Erhebungsbedarf für die Bodenwertsteuer ist für die Kommunen gering. Denn die Gutachterausschüsse erheben die Bodenrichtwerte  flächendeckend, genau und jahresaktuell  für das gesamte Bundesgebiet. Dem gegenüber würde  das vom Bundesrat vorgeschlagene  Modell eine aufwändige Berechnung der Verkehrswerte aller  auf den Grundstücken stehenden Gebäude  erfordern.
 
4. Der Erhebungsbedarf für die Bodenwertsteuer ist für die Kommunen gering. Denn die Gutachterausschüsse erheben die Bodenrichtwerte  flächendeckend, genau und jahresaktuell  für das gesamte Bundesgebiet. Dem gegenüber würde  das vom Bundesrat vorgeschlagene  Modell eine aufwändige Berechnung der Verkehrswerte aller  auf den Grundstücken stehenden Gebäude  erfordern.
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Aktuelle Version vom 1. September 2018, 22:25 Uhr

Adressat

Bundesparteitag und Bundestagsfraktion über SPD-Landesparteitag

Beschluss

Der Bundesparteitag der SPD möge beschließen,

die SPD setzt sich bei der Reform der Grundsteuer für eine reine Bodenwertsteuer ein.

Begründung

Das Bundesverfassungsgericht wird demnächst voraussichtlich die Nutzung der Einheitswerte im Rahmen der Grundsteuer für verfassungswidrig erklären. Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer Reform. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Übergang zur Bewertung von Immobilien anhand von Kostenwerten wird den Anforderungen der Bewertungsgerechtigkeit, der Schonung von Ressourcen und der Verhinderung von Bodenhortung nicht gerecht. Deshalb schlagen deutsche Wirtschaftsinstitute, Umweltverbände und der Deutsche Mieterbund eine Grundsteuer vor, die allein auf dem Bodenwert des Grundstücks basiert und nicht die darauf gebauten Gebäude und deren Ertragswert einbezieht.

1. Der Bodenwert wird nicht vom Eigentümer geschaffen, sondern vor allem durch öffentliche Infrastrukturleistungen (Straßen, Nahverkehr, Schulen). Deshalb besteht auch ein Recht der Allgemeinheit an einer Besteuerung der durch öffentliche Leistungen geschaffenen Werte. 2. Die Bodenwertsteuer schafft Anreize zur Ressourcenschonung durch verdichtetes Bauen, weil bei dichterer Bebauung die Steuer auf mehr Nutzfläche verteilt werden kann. Umgekehrt belastet sie Grundeigentümer stärker, welche ihr Grundstück nur wenig dicht bebauen. 3. Die Bodenwertsteuer mobilisiert Bauland, da sie Anreize zum spekulativen Horten von Boden mindert. Ein mit Baurecht versehenes und brachliegendes Grundstück wird gleich hoch besteuert, wie ein bebautes Grundstück, da die Besteuerungsgrundlage nur der Bodenwert ist. 4. Der Erhebungsbedarf für die Bodenwertsteuer ist für die Kommunen gering. Denn die Gutachterausschüsse erheben die Bodenrichtwerte flächendeckend, genau und jahresaktuell für das gesamte Bundesgebiet. Dem gegenüber würde das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell eine aufwändige Berechnung der Verkehrswerte aller auf den Grundstücken stehenden Gebäude erfordern.