Sofortiger Ausbau beruflicher Gymnasien (KK 17.09.2012): Unterschied zwischen den Versionen

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4. Die Belastung durch das Schulgeld der Privatschulen betrifft überwiegend die Eltern mit geringem oder mittlerem Einkommen und ist daher in höchstem Maße unsozial.
 
4. Die Belastung durch das Schulgeld der Privatschulen betrifft überwiegend die Eltern mit geringem oder mittlerem Einkommen und ist daher in höchstem Maße unsozial.
  
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Version vom 22. Oktober 2012, 11:57 Uhr

Beschluss der Kreiskonferenz

Wir fordern die Kultusministerin, die Landtagsfraktion und die Gemeinderatsfraktion auf, das Angebot an den Beruflichen Gymnasien entsprechend dem Koalitionsvertrag unverzüglich so auszubauen, dass ab dem Schuljahr 2013/14 alle Schulabgänger mit einem mittleren Bildungsabschluss, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, ein Anrecht auf die Aufnahme an einem öffentlichen Beruflichen Gymnasium haben, das ihrem gewählten Profil entspricht. Es ist Aufgabe des Schulträgers, neue Standorte und zusätzliche Klassen beim Land zu beantragen.

Begründung

1. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart: „Für die Durchlässigkeit unseres Bildungssystems sind die beruflichen Gymnasien von zentraler Bedeutung. Immer mehr Schulabsolventinnen und Schulabsolventen mit mittlerem Bildungsabschluss wollen sich weiterqualifizieren und die Hochschulreife erwerben. Wir werden für alle zugangsberechtigten Bewerberinnen und Bewerber einen Rechtsanspruch auf Zugang zu einem beruflichen Gymnasien schaffen. Damit stellen wir sicher, dass alle jungen Menschen mit entsprechenden Noten von der Mittleren Reife zur Hochschulreife aufsteigen können.

2. Derzeit können nicht alle Schüler/innen nach dem Erwerb der mittleren Reife die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, an öffentlichen Beruflichen Schulen aufgenommen werden, da deren Kapazitäten zu gering sind. Daher muss der Schulträger (Stadt Stuttgart) den Ausbau der Beruflichen Gymnasien beim Land beantragen

3. Schüler/innen, die nach den Auswahlverfahren wegen fehlender Kapazität nicht an öffentlichen Schulen aufgenommen werden können, müssen sich an Privatschulen wenden und dort für die 3 Jahre Oberstufe ein Schulgeld von bis zu 10000 Euro bezahlen. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung gegenüber Schüler/innen der Allgemeinbildenden Gymnasien, da dort niemand wegen Kapazitätsproblemen auf eine Privatschule wechseln muss.

4. Die Belastung durch das Schulgeld der Privatschulen betrifft überwiegend die Eltern mit geringem oder mittlerem Einkommen und ist daher in höchstem Maße unsozial.