TTIP Investitionsschutzklausel (08.12.2014)

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
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Adressaten

SPD Landesparteitag, SPD Bundesparteitag, SPD Parteikonvent

Beschluss

Keine Kompromisse bei der Investitionsschutzklausel

Die SPD begrüßt den folgenden Beschluss des SPD-Parteikonvents bezüglich der Investitionsschutzklausel vom 20. September 2014 ausdrücklich:

„Prinzipiell ist auszuschließen, dass das demokratische Recht, Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen zu schaffen, gefährdet, ausgehebelt oder umgangen wird oder dass ein Marktzugang, der solchen Regeln widerspricht, einklagbar wird. Die Fähigkeit von Parlamenten und Regierungen, Gesetze und Regeln zum Schutz und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu erlassen, darf auch nicht durch die Schaffung eines ‚Regulierungsrates‘ im Kontext regulatorischer Kooperation oder durch weitgehende Investitionsschutzvorschriften erschwert werden.

Investitionsschutzvorschriften sind in einem Abkommen zwischen den USA und der EU grundsätzlich nicht erforderlich und sollten nicht mit TTIP eingeführt werden. In jedem Fall sind Investor-Staat-Schiedsverfahren und unklare Definitionen von Rechtsbergriffen, wie ‚faire und gerechte Behandlung‘ oder ‚indirekte Enteignung‘ abzulehnen.“

Wir fordern, dass dieser Beschluss als Mindestforderung in gleicher Weise auch auf das TISA-Abkommen anzuwenden ist.


Begründung

Die Einführung besonderer Investitionsschutzklauseln bzw. internationaler Schiedsgerichte jenseits der in den USA und der EU vorhandenen Gerichtsbarkeit ist im Falle von TTIP, CETA und TiSA unnötig, da die jeweiligen Vertragspartner funktionsfähige Rechtssysteme besitzen. Die Beschlüsse des Parteikonvents beziehen sich in ihren Ausführungen zwar ausschließlich auf TTIP, schließen CETA jedoch pauschal mit ein. Der Bezug auf das u.a. zwischen den USA und der EU verhandelte TiSA-Abkommen zur Beseitigung von Handelshemmnissen im Dienstleistungssektor fehlt im Konvents-Beschluss hingegen gänzlich.