Verbesserung der Situation von Langzeitarbeitslosen (02.07.2018)

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
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Adressat

SPD-Landesparteitag SPD-Bundesparteitag

Beschluss

Um diesen Problemen zu begegnen und die Förderung von Langzeitarbeitslosen nicht nur effektiver zu machen, sondern auch den Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit das Gefühl zu geben, dass die Gesellschaft sie nicht aufgegeben hat, fordern wir folgende Maßnahmen:

o Erhöhung des Regelsatzes durch Erweiterung der Bemessungsgrundlage und Überprüfung des Warenkorbmodels o Größeres Budget für Qualifizierungsmaßnahmen und Verwaltungsausgaben zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels für die Jobcenter o Anhebung der Zuverdienstgrenze o Die Anrechnung des Einkommens auf den ALG II-Satz muss so geschehen, dass arbeitenden Personen, die ALG II beziehen, durch ihre Arbeit nicht nur unwesentlich mehr als der volle ALG II-Satz übrig bleibt o Sozialer Arbeitsmarkt mit Case-ManagerInnen, die sich intensiv um die betroffenen Langzeitarbeitslosen kümmern können, die Schwierigkeiten haben, einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden o Belohnungen für das Einhalten der mit dem Jobcenter geschlossenen Eingliederungsvereinbarung anstatt Sanktionen o Stärkung von multiprofessionellen Teams (SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, etc.) bei Wiedereingliederungsmaßnahmen/Qualifizierungsmaßnahmen o Evaluation der bestehenden Maßnahmen zur Wiedereingliederung auf deren Erfolgsquote o Konzept zur Stärkung von Integrationsfirmen/Integrationsableitungen mit gesetzlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich o Ferner sollte geprüft werden, ob durch einen steuerfinanzierten Zuschuss zum Arbeit-nehmerbeitrag zur Sozialversicherung bis zu einer Einkommenshöhe von 24.000 € stufenweise entlastet werden.

Begründung

Die SPD ist in ihrer mehr als 150-jährigen Geschichte immer die Partei der gesellschaftlichen Gruppen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage oder anderer Faktoren ein Dasein am unteren Rand der Gesellschaft fristen. Während dies lange Zeit die Arbeiter*innen waren, gibt es in unserer heutigen Zeit andere Gruppen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage weniger am gesellschaftlichen Leben teilhaben können und deren Kinder geringere Chancen auf soziale Mobilität haben, so wie es den Kindern der Arbeiter*innen lange Zeit erging. Langzeitarbeitslose sind zweifelsohne eine solche Gruppe.

Langzeitarbeitslose mit verfestigten Vermittlungshemmnissen sind hauptsächlich Menschen, die aufgrund psychischer Labilität mit verfestigten psychischen Erkrankungen, Behinderungen, mangelnder sozialer Kompetenz, geringer Qualifizierung und Entmutigung aufgrund des fehlenden Kontakts zum allgemeinen Arbeitsmarkts zu kämpfen haben.

Die gegenwärtigen Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit zu bringen, stammen im Wesentlichen aus den Gesetzgebungen im Zuge der Arbeitsmarktreformen unter der zweiten rot-grünen Bundesregierung. Im Grundsatz sollen diese Maßnahmen ein Existenzminimum garantieren und gleichzeitig mithilfe unterschiedlicher Fördermaßnahmen einen möglichst schnellen Eintritt in den Arbeitsmarkt und damit eine Beendigung der Abhängigkeit von staatlichen Leistungen erreichen.

Während dies im Grundsatz sowohl aus Sicht des Staates, als auch aus Sicht des*der Arbeitslosen eine sinnvolle Herangehensweise ist, gibt es in der Praxis immer wieder Konstellationen, die zu einer Verfehlung dieser Ziele führen.

Um die Grundsicherung in Form von Arbeitslosengeld II zu erhalten, müssen die Betroffenen umfangreiche Rechenschaft über ihre finanziellen Verhältnisse ablegen und für die Dauer ihres Leistungsbezuges unter Androhung von Sanktionen den Anordnungen des Jobcenters Folge leisten. Diese Sanktionen können dazu führen, dass eine Person deutlich unter das Existenzminimum fällt, das eigentlich durch die Leistung garantiert werden soll. Dabei ist eine Kürzung des Leistungsniveaus schon nach einer geringen Anzahl von Verstößen möglich, insbesondere bei Leistungsbezieher*innen unter 25 Jahren.

In der Summe kann dadurch bei den betroffenen Personen der Eindruck entstehen, dass sie als Person von der Gesellschaft abgewertet werden oder gar aufgegeben werden.

Des Weiteren führt die Struktur der Zuverdienstgrenzen zu Situationen, in denen die Aufnahme von Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen zur Folge hat, dass eine Person unterm Strich weniger Geld zur Verfügung hätte, als in Arbeitslosigkeit.