Verlängerung der Erhaltungssatzung für das Nordbahnhofviertel (27.11.2017)

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
Version vom 4. Januar 2018, 12:26 Uhr von Spdadmin (Diskussion | Beiträge) (Begründung)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Adressat

SPD-Gemeinderatsfraktion

Beschluss

Die SPD-Gemeinderatsfraktion wird aufgefordert, sich rechtzeitig für die Verlängerung der im Frühjahr 2013 für die Dauer von fünf Jahren erlassenen Erhaltungssatzung einzusetzen.

Begründung

Die Erhaltungssatzung wurde (maßgeblich auf Initiative der Stuttgarter SPD) erlassen, um die Wohnbevölkerung des Nordbahnhofviertels vor Verdrängung zu schützen, indem bauliche Veränderungen unter eine besondere Genehmigungspflicht gestellt werden. Damit sollen v.a. Luxusmodernisierungen verhindert werden. Die Probleme, die den Gemeinderat vor fast fünf Jahren zum Erlass der Erhaltungssatzung bewogen haben, sind heute unverändert vorhanden: Das Wohngebiet ist durch seine Zentrumsnähe für Immobilienspekulationen hochinteressant, die Immobilienpreise in Stuttgart explodieren, die ehemaligen Eisenbahnerwohnungen befinden sich inzwischen in der Hand des größten deutschen Immobilienunternehmens. Anwohner berichten, dass die zulässigen Mieterhöhungen voll ausgereizt werden. Die Gefahr einer Verdrängung der vorhandenen Bevölkerung besteht unverändert. Eine Verlängerung der Erhaltungssatzung um weitere fünf Jahre wird diese Probleme nicht lösen, kann aber manche möglichen Exzesse verhindern. Nachdem die SPD von Teilen der betroffenen Bewohner nach wie vor für den Verkauf der LBBW-Wohnungen an eine private Immobiliengesellschaft verantwortlich gemacht wird, stünde es der Stuttgarter SPD gut an, zumindest Schadensbegrenzung zu betreiben.