Werkverträge (KK 17.09.2012)

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
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Adressatin

SPD-Bundestagsfraktion

Beschluss der Kreiskonferenz

Die SPD-Bundestagsfraktion wird unbeschadet der Forderung der SPD nach einem allgemeinen Mindestlohn initiativ, für Werkverträge, wie bei der Leiharbeit, Mindestlöhne sowie arbeitsrechtliche Mindestregelungen wie Zugang zu betrieblichen Gemeinschaftseinrichtungen einzuführen.

Zur Begründung

Schon seit längerer Zeit gibt es in Gestalt von Werkverträgen eine Variante der Leiharbeit. Arbeitsrechtler sehen darin eine Chance, „den strengen arbeitsrechtlichen Regelungen der Zeitarbeit zu entfliehen“. Weil nämlich für die letztere seit 2012 Mindestlöhne eingeführt worden sind und die IG Metall mit den Leiharbeitsverbänden höhere Entgelte vereinbart hat, weichen viele Unternehmen auf die preiswerteren Werkvertrags-Arbeitnehmer aus. Auch diese sind, wie Leiharbeiter, nicht bei einer Auto- oder Handelsfirma angestellt, sondern bei einem Subunternehmern, das nur Billiglöhne zahlt, seinerseits aber je „Werk“ von der bestellenden Firma honoriert wird. Dies hat den Vorteil, dass über Werkverträge Fremdarbeiter in den Betrieb geholt werden können, die nicht wie die Stammarbeitskräfte mit Tariflöhnen und Kündigungsschutz beschäftigt werden müssen. Seit Leiharbeit wegen der Mindestlöhne und den erhöhten Entgelten teurer geworden ist, gilt das erst recht. Denn inzwischen werden immer mehr Aufgaben an Subunternehmen vergeben, weil dadurch, so die IG Metall, nicht nur die Löhne gedrückt, sondern auch die Stammbelegschaft reduziert werden kann. So wusste von 5.000 befragten Betriebsräten jeder Dritte, dass in seinem Betrieb Stammkräfte durch Werkvertrags-Beschäftigte ersetzt worden sind. Amtliche Zahlen gibt es bisher jedoch nicht. Im Dienstleistungsbereich sollen es aber bereits Hunderttausende sein.

Bekannt ist hingegen, dass es unter den 6.000 Beschäftigten im Leipziger BMW-Werk 2.200 Arbeitnehmer mit Werkverträgen gibt. In der Schlachtindustrie kommen sogar bis zu 90% der Arbeitnehmer aus Subunternehmen. Nach der Gewerkschaft Nahrung-Genussmittel-Gaststätten tun sie dies für Hungerlöhne und unter extrem schlechten Bedingungen. Dasselbe gilt für den Einzelhandel, Brauereien, Molkereien und Brotfabriken, wo Löhne von 6 und 6,50 Euro bezahlt werden. Der Einzelhandelstarif sieht für solche Arbeiten fast das Doppelte vor. Ebenso gibt es auf dem Bau schon lange Werkverträge. Der in vielen Gewerken geltende Mindestlohn wird dabei, so die IG BAU, häufig umgangen. Außerdem werden die Werkvertrags-Beschäftigten generell weder über offene Stellen im Betrieb informiert noch erhalten sie Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen.

Auf diese Weise wird die Zwei-Klassen-Beschäftigung, die man bei der Zeitarbeit abschaffen möchte, erneut festgeschrieben. Werkverträge dieser Art sind daher nichts anderes als eine vom Gesetzgeber tolerierte Anleitung zum Lohndumping. Sie „entwickeln sich zu einer Seuche, die dem einzelnen alle Risiken überlässt. All die tariflichen und gesetzlichen Flexibilisierungsinstrumente sind den Arbeitgebern nicht genug - sie wollen immer mehr Freiheiten“ (Stuttgarter Zeitung v. 8.2.2012). Die Bundesregierung sieht trotzdem keinen Handlungsbedarf. Letzterer ist aber geboten.