Ladenöffnungszeiten am 24.12. begrenzen (18.05.2015): Unterschied zwischen den Versionen

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Die geltende Regelung erlaubt den Geschäften, am 24. Dezember, sofern dieser auf einen Werktag fällt, bis 14 Uhr geöffnet zu haben. Eine Verkürzung auf 12 Uhr an diesem speziellen Tag bedeutet erheblich weniger Stress für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Geschäfte und deren Familien, es wäre eine familienfreundliche Regelung. Weihnachten soll das Fest der Liebe sein und nicht des Kommerzes. Durch die langen Öffnungszeiten an allen Werktagen zuvor ist die Versorgung der Bevölkerung gut gewährleistet.
 
Die geltende Regelung erlaubt den Geschäften, am 24. Dezember, sofern dieser auf einen Werktag fällt, bis 14 Uhr geöffnet zu haben. Eine Verkürzung auf 12 Uhr an diesem speziellen Tag bedeutet erheblich weniger Stress für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Geschäfte und deren Familien, es wäre eine familienfreundliche Regelung. Weihnachten soll das Fest der Liebe sein und nicht des Kommerzes. Durch die langen Öffnungszeiten an allen Werktagen zuvor ist die Versorgung der Bevölkerung gut gewährleistet.
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[[Kategorie:Landespolitik| 2014-04-28]]
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[[Kategorie:Arbeit| 2014-04-28]]

Aktuelle Version vom 1. Februar 2017, 20:09 Uhr

Adressaten

SPD Landesparteitag, SPD Landtagsfraktion

Beschluss

Die Ladenöffnungszeiten sind am 24. Dezember, sofern dieser auf einen Werktag fällt, grundsätzlich auf 12 Uhr zu begrenzen. Die neue Regelung soll 2015 in Kraft treten.

Begründung

Die geltende Regelung erlaubt den Geschäften, am 24. Dezember, sofern dieser auf einen Werktag fällt, bis 14 Uhr geöffnet zu haben. Eine Verkürzung auf 12 Uhr an diesem speziellen Tag bedeutet erheblich weniger Stress für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Geschäfte und deren Familien, es wäre eine familienfreundliche Regelung. Weihnachten soll das Fest der Liebe sein und nicht des Kommerzes. Durch die langen Öffnungszeiten an allen Werktagen zuvor ist die Versorgung der Bevölkerung gut gewährleistet.