Splittingtarif für Alleinerziehende (21.01.2019): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. Februar 2019, 12:45 Uhr
Adressaten
Bundestagsfraktion
Beschluss
Der Splittingtarif wird ausschließlich für Ehegatten (egal welchen Geschlechts) sowie Menschen gewährt, die gemeinsam oder alleine mindestens ein Kind erziehen oder erzogen haben. Er bleibt lebenslänglich erhalten.
Da der Splittingtarif somit an die Thematik der Kindererziehung gekoppelt ist, ist er auch Alleinerziehenden zu gewähren.
Begründung
Kinderlose Paare sind in ihrer Karriere nicht behindert und haben auch sonst keine finanziellen Belastungen durch die Kinder. Eine Steuererleichterung entbehrt somit jeder ethischen Grundlage.