Schulhöfe auch außerhalb der Unterrichtszeiten öffnen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 9. Dezember 2023, 15:37 Uhr
Antrag:
Die SPD Stuttgart fordert die Stadtratsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, die Einhaltung des Gemeinderatsbeschluss von 1994 zur Öffnung von Schulhöfen außerhalb der Unterrichtszeiten zu überprüfen, ggf. durchzusetzen und wo möglich auszuweiten.
Begründung:
Hintergrund
Der Stuttgarter Gemeinderat hat 1994 beschlossen, Schulhöfe auch außerhalb der Unterrichtszeiten öffentlich zugänglich zu halten, von 8:00 – 19 Uhr, ausgenommen sind Sonn21 und Feiertage. Mit diesem Beschluss wurde damals bereits anerkannt, dass Stuttgart zu wenig Spiel- und Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche hat. An dieser Situation hat sich nichts geändert. Deshalb fordern wir die SPD-Stadtratsfraktion im ersten Schritt auf, diesen Beschluss bereitzustellen (liegt nicht digital vor) und sich dafür einzusetzen, dass er Schulen und Stadtpolitiker*innen (Stadtrat, Verwaltung, Bezirksbeiräte) bekannt ist. In einem weiteren Schritt überprüft die Stadt die Einhaltung und erinnert ggf. an diese Verpflichtung. Ferner ist es für die SPD ein Ziel, dort wo möglich, auch eine Nutzung bis 22 Uhr (Nachtruhe) und an Feiertagen zu erlauben.