Verkehrsleitsystem (KK 05.10.2009): Unterschied zwischen den Versionen
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Wir fordern die SPD-Gemeinderatsfraktion dazu auf, eine Ausweitung eines Verkehrsleitsystems auf Basis von Kennzeichenerfassung durch Infrarotkameras abzulehnen und alternative Möglichkeiten zur Regelung des Verkehrsflusses und zur Verkehrsinformation einzusetzen, die keinen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen. | Wir fordern die SPD-Gemeinderatsfraktion dazu auf, eine Ausweitung eines Verkehrsleitsystems auf Basis von Kennzeichenerfassung durch Infrarotkameras abzulehnen und alternative Möglichkeiten zur Regelung des Verkehrsflusses und zur Verkehrsinformation einzusetzen, die keinen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen. | ||
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Zwischen dem Albplatz in Degerloch und der Stuttgarter Innenstadt werden im Herbst 2009 fünf Infrarotkameras zur Errichtung eines neuen Leitsystems installiert. Ziel ist es, die FahrerInnen über die Verkehrslage zu informieren bzw. Informationen zu Fahrtzeiten, Verkehrsfluss und möglichen Routenalternativen mit dem ÖPNV aufzuzeigen. Dieser Ansatz ist im Sinne eines ökologischen und integrierten Verkehrsmanagements in der Zielsetzung zu begrüßen, in seiner Umsetzung allerdings ungeeignet. Nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass ein flächendeckender Einsatz von Kameras ohne konkreten Anlass eine neuartige Eingriffsmöglichkeit in das Persönlichkeitsrecht darstellt, und in der Konsequenz das verdachtsunabhängige und systematische Scannen von Kfz‐Kennzeichen als verfassungswidrig verworfen (vgl. 1 BvR 2074/05, 1 BvR 1254/07, März 2008). Daran ändert auch die Anmerkung des städtischen Datenschutzbeauftragten nichts, dass die Kennzeichen nach ihrer Erfassung verschlüsselt und zeitnah gelöscht würden. Zum Abgleich der Daten an den einzelnen Scanpunkten müssen die Daten zudem zwangsläufig über eine gewisse Zeit gespeichert werden. | Zwischen dem Albplatz in Degerloch und der Stuttgarter Innenstadt werden im Herbst 2009 fünf Infrarotkameras zur Errichtung eines neuen Leitsystems installiert. Ziel ist es, die FahrerInnen über die Verkehrslage zu informieren bzw. Informationen zu Fahrtzeiten, Verkehrsfluss und möglichen Routenalternativen mit dem ÖPNV aufzuzeigen. Dieser Ansatz ist im Sinne eines ökologischen und integrierten Verkehrsmanagements in der Zielsetzung zu begrüßen, in seiner Umsetzung allerdings ungeeignet. Nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass ein flächendeckender Einsatz von Kameras ohne konkreten Anlass eine neuartige Eingriffsmöglichkeit in das Persönlichkeitsrecht darstellt, und in der Konsequenz das verdachtsunabhängige und systematische Scannen von Kfz‐Kennzeichen als verfassungswidrig verworfen (vgl. 1 BvR 2074/05, 1 BvR 1254/07, März 2008). Daran ändert auch die Anmerkung des städtischen Datenschutzbeauftragten nichts, dass die Kennzeichen nach ihrer Erfassung verschlüsselt und zeitnah gelöscht würden. Zum Abgleich der Daten an den einzelnen Scanpunkten müssen die Daten zudem zwangsläufig über eine gewisse Zeit gespeichert werden. | ||
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In anderen Bereichen wurde unter dem Vorwand der Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität unter Zustimmung der SPD in den letzten Jahren eine ständig wachsende Infrastruktur zur Datenspeicherung und Überwachung eingerichtet, die die Balance zwischen individuellen Freiheitsrechten und dem Schutz der Allgemeinheit immer weiter auseinanderdriften lässt. Diese Entwicklung ist besonders dann abzulehnen, wenn wie im vorliegenden Fall Alternativen bestehen, die diese Balance wahren. Dies ist auch vor dem Hintergrund linker und liberaler Wählerschichten zu beachten, die sich aufgrund solcher Entscheidungen von der SPD abwenden. | In anderen Bereichen wurde unter dem Vorwand der Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität unter Zustimmung der SPD in den letzten Jahren eine ständig wachsende Infrastruktur zur Datenspeicherung und Überwachung eingerichtet, die die Balance zwischen individuellen Freiheitsrechten und dem Schutz der Allgemeinheit immer weiter auseinanderdriften lässt. Diese Entwicklung ist besonders dann abzulehnen, wenn wie im vorliegenden Fall Alternativen bestehen, die diese Balance wahren. Dies ist auch vor dem Hintergrund linker und liberaler Wählerschichten zu beachten, die sich aufgrund solcher Entscheidungen von der SPD abwenden. | ||
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Aktuelle Version vom 11. Juni 2012, 15:02 Uhr
Adressat
SPD-Gemeinderatsfraktion
Beschluss der Kreiskonferenz
Wir fordern die SPD-Gemeinderatsfraktion dazu auf, eine Ausweitung eines Verkehrsleitsystems auf Basis von Kennzeichenerfassung durch Infrarotkameras abzulehnen und alternative Möglichkeiten zur Regelung des Verkehrsflusses und zur Verkehrsinformation einzusetzen, die keinen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen.
Begründung
Zwischen dem Albplatz in Degerloch und der Stuttgarter Innenstadt werden im Herbst 2009 fünf Infrarotkameras zur Errichtung eines neuen Leitsystems installiert. Ziel ist es, die FahrerInnen über die Verkehrslage zu informieren bzw. Informationen zu Fahrtzeiten, Verkehrsfluss und möglichen Routenalternativen mit dem ÖPNV aufzuzeigen. Dieser Ansatz ist im Sinne eines ökologischen und integrierten Verkehrsmanagements in der Zielsetzung zu begrüßen, in seiner Umsetzung allerdings ungeeignet. Nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass ein flächendeckender Einsatz von Kameras ohne konkreten Anlass eine neuartige Eingriffsmöglichkeit in das Persönlichkeitsrecht darstellt, und in der Konsequenz das verdachtsunabhängige und systematische Scannen von Kfz‐Kennzeichen als verfassungswidrig verworfen (vgl. 1 BvR 2074/05, 1 BvR 1254/07, März 2008). Daran ändert auch die Anmerkung des städtischen Datenschutzbeauftragten nichts, dass die Kennzeichen nach ihrer Erfassung verschlüsselt und zeitnah gelöscht würden. Zum Abgleich der Daten an den einzelnen Scanpunkten müssen die Daten zudem zwangsläufig über eine gewisse Zeit gespeichert werden.
Eine Alternative zur optischen Kennzeichenerfassung ist in Form von Schleifendetektoren, die innerhalb eines bestimmten Abschnittes in den Fahrweg integriert werden und ein magnetisches Wechselfeld erzeugen, technisch ausgereift vorhanden. Aus der Veränderung von Induktivität durch Metallmasse können die relevanten Daten zur Vorhersage des Verkehrsflusses ausgewertet und Empfehlungen zur Regelung des Verkehrsflusses abgeleitet werden. Ein solches Zuflussregelungssystem ist beispielsweise an den Autobahnzufahrten Zürichs in Betrieb und optimiert erfolgreich den Verkehrszufluss bzw. verringert Stau- und Fahrzeiten. Es besteht aus einem Steuerrechner sowie Induktionsschleifendetektoren und dynamischen Hinweisschildern und Ampeln.
In anderen Bereichen wurde unter dem Vorwand der Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität unter Zustimmung der SPD in den letzten Jahren eine ständig wachsende Infrastruktur zur Datenspeicherung und Überwachung eingerichtet, die die Balance zwischen individuellen Freiheitsrechten und dem Schutz der Allgemeinheit immer weiter auseinanderdriften lässt. Diese Entwicklung ist besonders dann abzulehnen, wenn wie im vorliegenden Fall Alternativen bestehen, die diese Balance wahren. Dies ist auch vor dem Hintergrund linker und liberaler Wählerschichten zu beachten, die sich aufgrund solcher Entscheidungen von der SPD abwenden.