Bekämpfung der Scheinselbständigkeit (KK 21.01.2013): Unterschied zwischen den Versionen

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SPD-Bundestagsfraktion
 
SPD-Bundestagsfraktion
  

Aktuelle Version vom 4. Februar 2013, 14:21 Uhr

Adressatin

SPD-Bundestagsfraktion

Beschluss der Kreiskonferenz

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für die Schaffung eines bundesweiten Gewerberegisters einzusetzen.

Zur Begründung

Da in immer mehr Branchen Tarifverträge für allgemein verbindlich erklärt werden, drängen immer mehr Arbeitgeber ihre Beschäftigten in die Scheinselbständigkeit, um damit den Mindestlohn und die anfallenden Sozialversicherungsabgaben zu umgehen.

Der Nachweis für eine Scheinselbständigkeit erfordert einen sehr hohen bürokratischen Verwaltungsaufwand.

Beispiel: Die Bundeszollverwaltung trifft einen selbständigen Bauarbeiter auf einem Bauvorhaben an. Dort werden die Personalien erfasst und festgestellt, ob es um einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten oder um einen Selbständigen handelt. Stellt sich heraus, dass es sich um einen Selbständigen handelt, werden explizite Fragestellungen angewandt um die Scheinselbständigkeit zu überprüfen. Dabei wird besonders darauf geschaut, wie der Selbständige in den Arbeitsablauf des Auftraggebers eingebunden ist, für wie viele Auftraggeber er tätig ist usw.. Nachdem diese Fragen alle geklärt wurden und der Verdacht der Scheinselbständigkeit besteht, wird der Fall an die Deutsche Rentenversicherung abgegeben. Diese prüft den Sachverhalt eigenständig und erstellt darauf hin einen Bescheid, in dem die abhängige Beschäftigung des Selbständigen festgestellt wird und die Höhe des Schadens für die Sozialversicherung festgehalten wird. Danach wird der Fall wieder an die Bundeszollverwaltung übergeben. Diese fertigt einen Schlussbericht für die Staatsanwaltschaft an. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den Auftraggeber. Im Falle einer Verurteilung kommt der Arbeitgeber für den kompletten Sozialversicherungsschaden auf, das bedeutet für den Arbeitgeberanteil und für den Arbeitnehmeranteil.

Dabei kann folgendes Problem entstehen: Da es kein bundesweites Gewerberegister gibt, kann nicht überprüft werden, ob der Scheinselbständige nicht bereits in einer anderen Kommune erneut ein Gewerbe angemeldet hat, um weiterhin als Selbständiger auftreten zu können. Dies gefährdet massiv sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, weil Scheinselbständige um ein vielfaches billiger auf dem Arbeitsmarkt auftreten, da sie keinerlei Sozialversicherungen bezahlen, aber von ihrem geringen Einkommen auch keine private Vorsorge treffen können. Das heißt: im Krankheitsfall tritt das Sozialamt ein und beim Renteneintritt die allgemeine Grundsicherung. D. h. es wurde nie in die Sozialversicherungssysteme einbezahlt und sie werden dennoch in Anspruch genommen und somit doppelt belastet.

Daher ist eine bundesweite Gewerbedatei zur effektiven Bekämpfung von Scheinselbständigkeit und zur Sicherung unseres Sozialsystems unerlässlich.