Verkehrsleitsystem (KK 05.10.2009): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
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Version vom 13. November 2011, 13:36 Uhr

Adressat: SPD-Gemeinderatsfraktion


Beschluss der Kreiskonferenz:

Wir fordern die SPD-Gemeinderatsfraktion dazu auf, eine Ausweitung eines Verkehrsleitsystems auf Basis von Kennzeichenerfassung durch Infrarotkameras abzulehnen und alternative Möglichkeiten zur Regelung des Verkehrsflusses und zur Verkehrsinformation einzusetzen, die keinen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen.


Begründung:

Zwischen dem Albplatz in Degerloch und der Stuttgarter Innenstadt werden im Herbst 2009 fünf Infrarotkameras zur Errichtung eines neuen Leitsystems installiert. Ziel ist es, die FahrerInnen über die Verkehrslage zu informieren bzw. Informationen zu Fahrtzeiten, Verkehrsfluss und möglichen Routenalternativen mit dem ÖPNV aufzuzeigen. Dieser Ansatz ist im Sinne eines ökologischen und integrierten Verkehrsmanagements in der Zielsetzung zu begrüßen, in seiner Umsetzung allerdings ungeeignet. Nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass ein flächendeckender Einsatz von Kameras ohne konkreten Anlass eine neuartige Eingriffsmöglichkeit in das Persönlich­keitsrecht darstellt, und in der Konsequenz das verdachtsunabhängige und systematische Scannen von Kfz‐Kennzeichen als verfassungswidrig verworfen (vgl. 1 BvR 2074/05, 1 BvR 1254/07, März 2008). Daran ändert auch die Anmerkung des städtischen Datenschutzbeauftragten nichts, dass die Kennzeichen nach ihrer Erfassung verschlüsselt und zeitnah gelöscht würden. Zum Abgleich der Da­ten an den einzelnen Scanpunkten müssen die Daten zudem zwangsläufig über eine gewisse Zeit gespeichert werden.

Eine Alternative zur optischen Kennzeichenerfassung ist in Form von Schleifendetektoren, die inner­halb eines bestimmten Abschnittes in den Fahrweg integriert werden und ein magnetisches Wech­selfeld erzeugen, technisch ausgereift vorhanden. Aus der Veränderung von Induktivität durch Me­tallmasse können die relevanten Daten zur Vorhersage des Verkehrsflusses ausgewertet und Emp­fehlungen zur Regelung des Verkehrsflusses abgeleitet werden. Ein solches Zuflussregelungssystem ist beispielsweise an den Autobahnzufahrten Zürichs in Betrieb und optimiert erfolgreich den Ver­kehrszufluss bzw. verringert Stau- und Fahrzeiten. Es besteht aus einem Steuerrechner sowie Induk­tionsschleifendetektoren und dynamischen Hinweisschildern und Ampeln.

In anderen Bereichen wurde unter dem Vorwand der Bekämpfung von Terrorismus und Krimi­nalität unter Zustimmung der SPD in den letzten Jahren eine ständig wachsende Infrastruktur zur Daten­speicherung und Überwachung eingerichtet, die die Balance zwischen individuellen Freiheits­rechten und dem Schutz der Allgemeinheit immer weiter auseinanderdriften lässt. Diese Entwicklung ist be­sonders dann abzulehnen, wenn wie im vorliegenden Fall Alternativen bestehen, die diese Ba­lance wahren. Dies ist auch vor dem Hintergrund linker und liberaler Wählerschichten zu beachten, die sich aufgrund solcher Entscheidungen von der SPD abwenden.