Eintrittspreise für kulturelle Einrichtungen (KK 05.10.2009): Unterschied zwischen den Versionen
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Wir fordern die SPD Baden-Württemberg und die Mitglieder der SPD-Gemeinderats- und Landtagsfraktion auf, sich für solidarische Preise in den Kultureinrichtungen der Stadt und des Landes einzusetzen. Dazu ist eine Preispolitik notwendig, die es durch Ermäßigungen Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen oder Vermögen ermöglicht, diese Einrichtungen zu nutzen. Ein zu schaffender oder anzugleichender, ermäßigter Eintrittspreis darf 40% des regulären Eintrittspreises nicht überschreiten. Ausgenommen von dieser Regel sind Veranstaltungen, die nicht unter Verantwortung der Stadt Stuttgart oder des Landes Baden-Württemberg stehen. Wobei unter diese Verantwortung sehr wohl auch Betriebe in privatrechtlicher Organisationsform, an denen Stadt oder Land eine Mehrheit halten, zählen. Insbesondere Sonderausstellungen sind in den Geltungsbereich des neu zu schaffenden, ermäßigten Eintrittspreises zu zählen. Kultureinrichtungen sind: Museen, Theater, Schwimmbäder, Staatstheater, Kinos, Konzerte und sonstige öffentliche Einrichtungen oder Veranstaltungen, die der Vermittlung oder Aufrechterhaltung von Kultur dienen. In den Berechtigtenkreis des ermäßigten Eintrittspreises zählen mindestens folgende Gruppen: Schüler, Berufsschüler, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Studierende, Ersatz- und Wehrdienstleistende, FSJlerInnen, Bezieher von ALG II oder Sozialhilfe, Bezieher der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und ähnlichen Sozialleistungen. | Wir fordern die SPD Baden-Württemberg und die Mitglieder der SPD-Gemeinderats- und Landtagsfraktion auf, sich für solidarische Preise in den Kultureinrichtungen der Stadt und des Landes einzusetzen. Dazu ist eine Preispolitik notwendig, die es durch Ermäßigungen Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen oder Vermögen ermöglicht, diese Einrichtungen zu nutzen. Ein zu schaffender oder anzugleichender, ermäßigter Eintrittspreis darf 40% des regulären Eintrittspreises nicht überschreiten. Ausgenommen von dieser Regel sind Veranstaltungen, die nicht unter Verantwortung der Stadt Stuttgart oder des Landes Baden-Württemberg stehen. Wobei unter diese Verantwortung sehr wohl auch Betriebe in privatrechtlicher Organisationsform, an denen Stadt oder Land eine Mehrheit halten, zählen. Insbesondere Sonderausstellungen sind in den Geltungsbereich des neu zu schaffenden, ermäßigten Eintrittspreises zu zählen. Kultureinrichtungen sind: Museen, Theater, Schwimmbäder, Staatstheater, Kinos, Konzerte und sonstige öffentliche Einrichtungen oder Veranstaltungen, die der Vermittlung oder Aufrechterhaltung von Kultur dienen. In den Berechtigtenkreis des ermäßigten Eintrittspreises zählen mindestens folgende Gruppen: Schüler, Berufsschüler, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Studierende, Ersatz- und Wehrdienstleistende, FSJlerInnen, Bezieher von ALG II oder Sozialhilfe, Bezieher der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und ähnlichen Sozialleistungen. | ||
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Kultur ist unsere wichtigste Errungenschaft. Sie hat uns zu den aufgeklärten Menschen gemacht, die wir sind. Trotzdem ist eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung von einer Vielzahl von kulturellen Angeboten ausgeschlossen. Dies zeigen Besucherzahlen von Museen, Theatern und anderen Einrichtungen. Vor allem Bürgerinnen und Bürger, die weder ein durchschnittliches Einkommen noch sonstiges Vermögen besitzen, sind dort selten bis gar nicht zu finden. Eine Vielzahl von Gründen mag dafür ausschlaggebend sein, nicht zuletzt ein fehlendes Interesse – sei es aus Zeitmangel oder fehlender Sensibilisierung. | Kultur ist unsere wichtigste Errungenschaft. Sie hat uns zu den aufgeklärten Menschen gemacht, die wir sind. Trotzdem ist eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung von einer Vielzahl von kulturellen Angeboten ausgeschlossen. Dies zeigen Besucherzahlen von Museen, Theatern und anderen Einrichtungen. Vor allem Bürgerinnen und Bürger, die weder ein durchschnittliches Einkommen noch sonstiges Vermögen besitzen, sind dort selten bis gar nicht zu finden. Eine Vielzahl von Gründen mag dafür ausschlaggebend sein, nicht zuletzt ein fehlendes Interesse – sei es aus Zeitmangel oder fehlender Sensibilisierung. | ||
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Es wird Zeit, dass die Politik nicht nur Sonntagsreden über die Wichtigkeit von kultureller Bildung schwingt, sondern ihren Anspruch einlöst und es gerade den Menschen mit geringem Einkommen ermöglicht, solche Angebote wahrzunehmen. | Es wird Zeit, dass die Politik nicht nur Sonntagsreden über die Wichtigkeit von kultureller Bildung schwingt, sondern ihren Anspruch einlöst und es gerade den Menschen mit geringem Einkommen ermöglicht, solche Angebote wahrzunehmen. | ||
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+ | [[Kategorie:Kommunalpolitik| 2009-10-05]] | ||
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Aktuelle Version vom 11. Juni 2012, 14:54 Uhr
Adressat
SPD-Landesparteitag
Beschluss der Kreiskonferenz
Wir fordern die SPD Baden-Württemberg und die Mitglieder der SPD-Gemeinderats- und Landtagsfraktion auf, sich für solidarische Preise in den Kultureinrichtungen der Stadt und des Landes einzusetzen. Dazu ist eine Preispolitik notwendig, die es durch Ermäßigungen Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen oder Vermögen ermöglicht, diese Einrichtungen zu nutzen. Ein zu schaffender oder anzugleichender, ermäßigter Eintrittspreis darf 40% des regulären Eintrittspreises nicht überschreiten. Ausgenommen von dieser Regel sind Veranstaltungen, die nicht unter Verantwortung der Stadt Stuttgart oder des Landes Baden-Württemberg stehen. Wobei unter diese Verantwortung sehr wohl auch Betriebe in privatrechtlicher Organisationsform, an denen Stadt oder Land eine Mehrheit halten, zählen. Insbesondere Sonderausstellungen sind in den Geltungsbereich des neu zu schaffenden, ermäßigten Eintrittspreises zu zählen. Kultureinrichtungen sind: Museen, Theater, Schwimmbäder, Staatstheater, Kinos, Konzerte und sonstige öffentliche Einrichtungen oder Veranstaltungen, die der Vermittlung oder Aufrechterhaltung von Kultur dienen. In den Berechtigtenkreis des ermäßigten Eintrittspreises zählen mindestens folgende Gruppen: Schüler, Berufsschüler, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Studierende, Ersatz- und Wehrdienstleistende, FSJlerInnen, Bezieher von ALG II oder Sozialhilfe, Bezieher der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und ähnlichen Sozialleistungen.
Begründung
Kultur ist unsere wichtigste Errungenschaft. Sie hat uns zu den aufgeklärten Menschen gemacht, die wir sind. Trotzdem ist eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung von einer Vielzahl von kulturellen Angeboten ausgeschlossen. Dies zeigen Besucherzahlen von Museen, Theatern und anderen Einrichtungen. Vor allem Bürgerinnen und Bürger, die weder ein durchschnittliches Einkommen noch sonstiges Vermögen besitzen, sind dort selten bis gar nicht zu finden. Eine Vielzahl von Gründen mag dafür ausschlaggebend sein, nicht zuletzt ein fehlendes Interesse – sei es aus Zeitmangel oder fehlender Sensibilisierung.
Geldmangel spielt hier aber sicherlich auch eine Rolle. So ist es bei einem ALG-II-Empfänger oder einem Bezieher von Altersgrundsicherung verständlich, wenn er die 10 Euro Eintritt für eine Sonderausstellung der Staatsgalerie nicht aufbringen kann. Ihm steht laut Regelsatz insgesamt pro Tag weniger Geld für Essen und Trinken zur Verfügung. Auch ein Schüler mit 20 Euro Taschengeld im Monat wird sich dies nicht leisten können. Die Solidarität gebietet es uns, es auch diesen Menschen zu ermöglichen, die kulturellen Einrichtungen und Angebote wahrzunehmen. Deshalb ist ein erster Schritt, weitgehendere und günstigere Ermäßigungen für diese Bevölkerungsschichten zu schaffen. Bisher wirken sie eher als ein Tropfen auf den heißen Stein. So zahlt man für den regulären Eintritt in die Sonderausstellung „Drei. Das Triptychon in der Moderne“ im Kunstmuseum Stuttgart 10 Euro. Der ermäßigte Eintritt beträgt 8 Euro. So verhält es sich bei allen größeren Ausstellungen in Stuttgarter Museen, seien sie in städtischer Hand oder in der Hand des Landes. Ein dem Antragsbegehren entsprechender Eintritt von 4 Euro, bei dem oben genannten Beispiel, halten wir gerade noch für tragbar und ist nur ein erster Schritt. Am Ende muss der freie Eintritt für diejenigen stehen, die es sich nicht leisten können. In vielen Schwimmbädern und Theatern bieten sich ähnliche Beispiele. Auch dort besteht Handlungsbedarf. Die Institutionen, die bereits mit gutem Beispiel vorangehen, sind durch unseren Antrag nicht betroffen.
Fehlendes Geld ist nicht die einzige Quelle für die Tatsache, dass man in den Museen und Theatern fast keine minderbegüterten Menschen antrifft. Es ist aber sicherlich die am einfachsten und billigsten trockenzulegende. Denn wer schon nicht in die Einrichtung geht, dessen Geld fehlt auch nicht bei einer höheren Ermäßigung. So ist bei einem vermehrten Rabatt auch anzunehmen, dass sich zusätzlich Einnahmen auftun. Und zwar die derjenigen, die vorher keinen Fuß in ein entsprechendes Gebäude gesetzt haben.
Es ist uns weiterhin ein wichtiges Anliegen, es möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, in den Anspruch einer Ermäßigung zu kommen, wenn sie es sich sonst nicht leisten könnten, ein Angebot wahrzunehmen. Deswegen halten wir es für nötig, den Kreis der Berechtigten auf ein Mindestmaß zu vereinheitlichen. Dies ist keine abgeschlossene Liste. Bei einem schon bestehenden, weiter gefassten Anspruchskreis soll dieser natürlich bestehen bleiben. Auch muss es in Zukunft möglich sein, die Liste möglichst großzügig zu gestalten, um keinen zukünftigen Konsumenten zu verlieren.
Es wird Zeit, dass die Politik nicht nur Sonntagsreden über die Wichtigkeit von kultureller Bildung schwingt, sondern ihren Anspruch einlöst und es gerade den Menschen mit geringem Einkommen ermöglicht, solche Angebote wahrzunehmen.