Reform des Prostitutionsgesetzes (20.10.2014): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Januar 2017, 22:12 Uhr
Reform des Prostitutionsgesetzes zu Gunsten der Prostituierten
Adressat
SPD Bundestagsfraktion
Beschluss
Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG) regelt seit 2002 die rechtliche Stellung von Prostitution als Dienstleistung und soll die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten in Deutschland verbessern.
Laut Koalitionsvertrag soll das Prostitutionsgesetz “im Hinblick auf die Regulierung der Prostitution umfassend überarbeitet und ordnungsbehördliche Kontrollmöglichkeiten gesetzlich verbessert werden”.
Die SPD Stuttgart fordert die Bundestagsfraktion auf, im Zuge der Reform des Prostitutionsgesetzes folgende Punkte umzusetzen, als ersten Schritt und nicht als Ersatz eines Prüfauftrags der Übernahme des schwedischen Modells für Deutschland:
- Einführung einer Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten, verbunden mit Auflagen und einem Kontrollauftrag
- eine allgemeine Anmeldepflicht (und dadurch Krankenversicherungspflicht) für Prostituierte
- Heraufsetzung des Mindestalters von 18 auf 21 Jahre
- Einführung einer gesetzlichen Kondompflicht
- Verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen (wie z.B. bereits für Köch_innen oder Bäckerei-Verkäufer_innen) und Beratungen
- Abschaffung des “Weisungsrechts” (Vorschreiben von Arbeitszeiten, Preisgestaltung und Kleidung)
- Verbot “menschenunwürdiger Geschäftsmodelle” (wie z.B. Flatrate-Bordelle)
- Mietpreis-Begrenzung für Arbeitszimmer
- Bestrafung von Freiern, die sich wissentlich der Dienste von Zwangsprostituierten bedienen
- Erhöhung der Investitionen in Förderprojekte zur Hilfe zum Ausstieg aus der Prostitution (z.B. durch Umschulungen)
- Bleiberecht für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution (Änderung des § 232 “Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung”)
Begründung
Bei der Regulierung der Prostitution dürfen nicht die wirtschaftlichen Interessen der wenigen Bordellbetreiber im Vordergrund stehen. Die Gesetze müssen den Schutz und die Situation der Armuts- und Zwangsprostituierten verbessern:
- Eine Erlaubnis- und Anmeldepflicht ist dringend erforderlich, denn nur durch Anmeldung erwirbt eine Prostituierte das Recht auf Sozialleistungen. Betriebskonzepte, die die Selbstbestimmung der Prostituierten gefährden, können dadurch abgelehnt werden. Hierzu müssen gesetzliche Mindestanforderungen an notwendigen räumlichen, hygienischen, gesundheitlichen und sicherheitsbezogenen Voraussetzungen definiert werden. Zur Erfüllung ihrer Überwachungsrechte und -pflichten sollen für die zuständigen Behörden die hierfür erforderlichen Befugnisse (z.B. in Anlehnung an § 29 ff. GewO) erhalten.
- Analog zu anderen Gesetzen soll auch im Prostitutionsgesetz dem Entwicklungsunterschied zwischen dem Alter 18 und 21 Rechnung getragen werden und deshalb unterschieden werden. Dies soll besonders junge Prostituierte vor manipulativer Ausbeutung durch Zuhälter schützen.
- Eine Kondompflicht nimmt auch Freier in die Pflicht, da ein Verstoß damit strafbar wäre. Eine gesetzliche Kondompflicht gibt Prostituierten zusätzlich eine argumentative Grundlage zur Ablehnung der Forderung eines Freiers, wenn er auf die Verwendung von Kondomen verzichten möchte.
- Regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen sind in vielen Berufsgruppen üblich. Darüber hinaus sind Arzttermine eine Möglichkeit eine Isolation zu vermeiden. Sie bietet zudem die Möglichkeit einer niederschwelligen Kontaktaufnahme zur Information der Prostituierten über Ihre Rechte.
- Das Weisungsrecht von Bordellbetreibern muss ersatzlos gestrichen werden, denn Prostitution darf nicht fremdbestimmt ausgeübt werden. Die Frauen müssen uneingeschränkt über sich selbst verfügen können.
- Dies gilt auch für menschenunwürdiger Geschäftsmodelle, wie z.B. Flatrate-Bordelle und sog. Rape-Gang-Bang-Partys
- Der zunehmende Wucher bei Zimmermieten und die damit verbundene Ausbeutung von Prostituierten muss verhindert werden.
- Im Gegensatz zu Ländern wie Frankreich investiert Deutschland (Bund) nur geringe Beträge in Sozialarbeit und Förderprojekte zum Ausstieg aus der Prostitution. Meist bleibt dies den Kommunen überlassen.
- Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution benötigen dringend einen sicheren Aufenthalt in Deutschland, um an Strafverfahren gegen ihre Peiniger mitwirken zu können. In den Heimatländern droht meist eine gewalttätige Rache.