Behindertenparkplätze (27.06.2016): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 4. Februar 2017, 15:49 Uhr

Adressaten

SPD-Bundestagsfraktion

Beschluss

Es soll geprüft werden, ob folgendes in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden kann: Das Bußgeld für unberechtigtes Parken auf einem Behindertenparkplatz wird auf mindestens 100 € erhöht. Bei wiederholtem unberechtigtem Parken auf einem Behindertenparkplatz innerhalb von 12 Monaten, beträgt das Bußgeld mindestens € 150,-, wird als schwere Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einen Punkt in das Verkehrsregister Flensburg eingetragen

Begründung

Das unberechtigte Parken auf Behindertenparkplätzen kommt leider häufig vor. Und ebenso häufig ist leider festzustellen, dass den Verursachern jegliches Unrechtsbewusstsein fehlt. Wer unberechtigt auf einen ausgewiesenen Behindertenparkplatz sein Auto parkt, kann mit einem Bußgeld von € 35,- belegt werden. Diesen Betrag halten wir für zu niedrig.