Rente (27.06.2016): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
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Version vom 4. Februar 2017, 15:53 Uhr

=Adressaten: SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag, SPD-Bundestagsfraktion

Beschluss

Rentenpolitik in den Mittelpunkt der politischen Auseinandersetzungen stellen!

Die Entwicklung der Leistungsrenten kann so nicht weiter gehen. Ohne drastisches Gegensteuern führen die kontinuierliche Absenkung des Rentenniveaus und die Verschiebung des Renteneintrittsalters für große Teile der Bevölkerung zu einem Verlust des Lebensstandards im Alter und insgesamt zu einem dramatischen Anstieg von Altersarmut. Die gute wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre, der einhergehende Anstieg der Beschäftigung und der erfreuliche Zuzug von jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erlauben Korrekturen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ziel sozialdemokratischer Politik bleibt eine lebensstandardsichernde gesetzliche Rente für alle Erwerbstätigen und somit die Schaffung einer solidarische Alterssicherung.

Die deutsche Rentenversicherung hat sich allen Unkenrufen zum Trotz über den langen Zeitraum ihres Bestehens als tragfähig und zukunftsfest erwiesen. Wir halten daher die Beitragsfinanzierung auch weiterhin für die Grundlage unseres Rentensystems.

Für die anstehende Weiterentwicklung der gesetzlichen Rente sind die folgenden Eckpunkte besonders wichtig:

1. Keine weitere Absenkung des Netto-Rentenniveaus und Abkehr vom Ziel der Beitragssatzstabilität 2. Schrittweise Erhöhung in den nächsten Jahren, d.h. Rentenaufbau statt weiterer Abbau 3. Keine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters 4. Ausweitung der Steuerfinanzierung zur Finanzierung der beitragsfremden Leistungen, u.a. zur Finanzierung der Mütterrente 5. Wiederherstellen der hälftigen Beitragszahlung 6. Schaffung einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung, in die alle Einkommen einzahlen (Ausweitung des versicherungspflichtigen Personenkreises) 7. Betriebliche Altersvorsorge stärken

Die SPD Bundestagsfraktion wird aufgefordert, entsprechende Anträge noch in dieser Wahlperiode einzubringen.

Begründung

Die Möglichkeit zur Veränderung der Rentenformel ist auch eine direkte Folge der von vielen nicht erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik seit der Finanzkrise 2008/2009 und der Tatsache, dass die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse auch durch Zuwanderung unerwartet stark zugenommen hat. Auch der starke Zuzug von Flüchtlingen wird diese Entwicklung in wenigen Jahren verstärken.

Keine weitere Absenkung des Netto-Rentenniveaus heißt im Wesentlichen die Streichung des Riester-Faktors und des Nachhaltigkeitsfaktors. Die Riester-Rente hat leider sein Ziel nicht erreicht, denn wer die Riester-Rente braucht, kann Sie sich nicht leisten, und wer sie sich leisten kann, braucht sie nicht. Die Untergrenze des Rentenniveaus (gemäß Niveausenkungsklausel) ist per Gesetz für das Jahr 2030 auf 43% beziffert. In 2015 lag das Niveau bei 47,5%.