Brandschutzzonen (27.06.2016): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 5. Februar 2017, 19:47 Uhr
Adressaten
SPD-Bundestagsfraktion
Beschluss
Parken in der Brandschutzzone
Es soll geprüft werden, ob folgendes in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden kann:
Wer unberechtigt auf einer amtlich ausgewiesenen Brandschutzzone sein Auto parkt, kann mit einem Bußgeld von € 35,- belegt werden.
Wir sind der Meinung, das ist viel zu gering und beantragen das Bußgeld auf mind. € 100,-zu erhöhen. Wer innerhalb von 12 Monaten eine Wiederholung tätigt wird mit einem Bußgeld von mind. € 150,- belegt und es wird als schwere Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einen Punkt in das Verkehrsregister Flensburg eingetragen
Begründung
Immer wieder beobachtet man, dass Brandschutzzonen zugeparkt werden, aus welchen Gründen auch immer. Es kann nicht akzeptiert werden, dass dadurch Menschen bei Rettungsmaßnahmen gefährdet werden.