Stationsbasiertes Carsharing stärken (27.11.2017): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Januar 2018, 12:16 Uhr
Adressat
SPD-Gemeinderatsfraktion
Beschluss
Die SPD-Gemeinderatsfraktion möge sich dafür einsetzen, gemäß dem zum 1. September 2017 in Kraft getretenen "Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG)" im öffentlichen Straßenraum Stellplätze für Anbieter von stationsbasiertem Carsharing einzurichten und diese von Parkgebühren zu befreien.
Begründung
In den letzten Jahren lag der Fokus der öffentlichen Wahrnehmung im Bereich Carsharing vor allem auf Anbietern von sogenanntem „free-floating“-Carsharing (bei dem die Fahrzeuge an beliebigen Orten abgeholt werden können und abgestellt werden dürfen). In Stuttgart äußerste sich dies unter anderem in häufigen öffentlichen Auftritten von OB Fritz Kuhn mit der „car2go“-Flotte, zuletzt im März 2017.Neben diesem Modell gibt es in Stuttgart mit „stadtmobil“ bereits seit 1992 einen Anbieter für sogenanntes „stationsbasiertes Carsharing“ (bei dem die Fahrzeuge an einem bestimmten Punkt abgeholt und auch dorthin wieder zurückgebracht werden).
So löblich der Einsatz für Carsharing grundsätzlich und auch für E-Mobiliät im Speziellen ist, so sehr gehen durch diese einseitige Fokussierung die deutlichen Vorteile von zweiterem Modell in der Öffentlichkeit unter.
Ein stationsbasiertes Carsharing-Fahrzeug ersetzt heute bis zu 20 private Fahrzeuge. Nutzer*innen von stationsbasiertem Carsharing besitzen häufig keinen eigenen Pkw (mehr); durch die Entlastung von hohen Fixkosten wird das individuelle Mobilitätsbudget auch auf andere Mobilitätsangebote verteilt. Stationsbasiertes Carsharing hat damit mehrere positive Effekte: der Ressourcenverbrauch ist durch gemeinsame Nutzung geringer als bei privaten Pkw, die Anzahl an Fahrzeugen in der Stadt wird reduziert, gleichzeitig findet eine Verlagerung von motorisiertem Individualverkehr auf zum Beispiel ÖPNV & Fahrrad statt. Insgesamt hat diese Form des Carsharings eine wesentlich stärker verkehrsentlastende Wirkung als „free-floating", welches tendenziell zu mehr Individualverkehr führt.
Im Sinne des Ziels, den ÖPNV zu stärken und weniger Autos auf Stuttgarts Straßen zu haben, um damit die Schadstoffbelastung zu senken und freie Flächen zu schaffen, ist stationsbasiertes Carsharing im Rahmen der vom Bund neu geschaffenen Möglichkeiten im Besonderen zu stärken.
Während die „free-floating“-Flotten der Autohersteller (in Stuttgart Daimlers „car2go“) überwiegend im öffentlichen Raum stehen, sind die stationsbasierten Anbieter (in Stuttgart „Flinkster“ (DB) und „stadtmobil“) im Wesentlichen auf private Stellplätze angewiesen. Es fehlt zunehmend die Fläche, das Angebot bereits dem heutigen Bedarf entsprechend auszuweiten.
Die Schaffung von Stellplätzen für stationsbasiertes Carsharing im öffentlichen Raumermöglicht zum einen die Etablierung eines attraktiven Carsharing-Angebots, zum anderen wird auch die Sichtbarkeit dieses Angebots erhöht. Eine Stärkung von stationsbasiertem Carsharing trägt zur Reduzierung der Pkw in der Stadt bei und stärkt ökologischere Verkehrsmittel.
Für die Stadt Stuttgart ist die Nutzung der vom Bund neu geschaffenen Möglichkeiten zur Stärkung von insbesondere stationsbasiertem Carsharing ein wichtiges Puzzlestück im gesamten so dringend notwendigen neuen Mobilitätsmix.