Wohnungsbestand aktivieren! Wohnraumzweckentfremdung ist kein Kavaliersdelikt. (02.07.2018): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. September 2018, 21:16 Uhr
Adressat
SPD-Landesparteitag
Beschluss
Damit die Wohnraumzweckentfremdung wirkungsvoller unterbunden werden kann, sind Ergänzungen des Landesgesetzes gegen die Zweckentfremdung von Wohnraumnotwendig:
o Das Bußgeld für Wohnraumzweckentfremdung muss deutlich erhöht werden. o Für Vermieter und Online-Portale, die Ferienwohnungen vermitteln, muss eine Mitwirkungs- und Auskunftspflicht eingeführt werden. Die Auskunftsverweigerung muss ebenfalls mit einem Bußgeld belegt werden. o Das Gesetz muss auch zum Vorgehen gegen Wohnraumzweckentfremdung ermächtigen, wenn Wohnungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Wohnraumzweckentfremdungsverbotes bereits leer standen oder anderweitig zweckentfremdet wurden.
Die gesetzlich mögliche Laufzeit der kommunalen Satzungen muss auf zehn Jahre verdoppelt werden
Der Landesparteitag fordert zudem alle Kommunen mit Mangel an Wohnungen auf, kommunale Satzungen zur Anwendung des Zweckentfremdungsverbots zu beschließen und gegen Leerstand und anderweitige Nutzung von Wohnraum vorzugehen.
Begründung
Kurz- und mittelfristig kann mit einer Entspannung der Wohnungsnachfrage nicht gerechnet werden. Weil der Wohnungsneubau mit der anhaltend hohen Wohnungsnachfrage nicht Schritt halten kann, werden der Wohnungsmangel und die Mietpreisinflation in den nächsten Jahren zunehmen. Zur Abmilderung dieses Marktversagens sind ordnungspolitische Maßnahmen notwendig, die den Wohnungsmangel lindern und damit zu einer Stabilisierung der Mietpreise beitragen.
In Zeiten großen Wohnungsmangels, wenn Haushalte keine angemessene und bezahlbare Wohnung mehr finden oder halten können, muss der notwendige Wohnungsneubau durch eine verantwortungsbewusste Bestandspolitik ergänzt werden. Es kann nicht akzeptiert werden, dass bestehende Wohnungen durch Leerstand, Nutzung als Ferienwohnung oder andere gewerbliche Nutzung den Wohnungsmärkten entzogen werden. Das wichtigste Element einer gebietsbezogenen Wohnungsbestandspolitik ist das Verbot dieser Zweckentfremdung von Wohnraum.
Das Landesgesetz muss besser werden
Das Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum hat sich als Instrument zur Verbesserung der Wohnungssituation erwiesen. Das Gesetz schafft Problembewusstsein und im Vordergrund steht die Verhinderung von Wohnraumzweckentfremdung. Allerdings bietet das Gesetz bislang keine ausreichende gesetzliche Grundlage zur Beendigung von Leerstand, der bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes bestand und keine ausreichend wirksamen Instrumente gegenüber Wohnungseigentümern, die sich ihrer Verantwortung entziehen. Landesregierung und Landtag sind aufgefordert, diese strukturellen Probleme des Gesetzes zu beseitigen.
Städte müssen ein deutliches Signal setzen
Das Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ermächtigt Kommunen, bei Gefährdung einer angemessenen Wohnraumversorgung die Wohnraumzweckentfremdung durch eine kommunale Satzung zu verbieten. Dadurch stärkt das Gesetz die kommunale Selbstverwaltung. Der Gesetzgeber hat zudem berücksichtigt, dass die Kommunen selbst die Situation auf den lokalen Wohnungsmärkten am besten beurteilen können. Mit dem Instrument des Wohnraumzweckentfremdungsverbots erhalten die Städte ein treffsicheres Instrument für eine nachhaltige und sozial ausgewogene Stadtentwicklung.
Bislang konnten fünf Städte, Freiburg, Konstanz, Stuttgart, Tübingen und Heidelberg, mit Hilfe des Verbots der Wohnrumzweckentfremdung die Linderung des Wohnungsmangels bewirken.
Vergeblich haben viele Städte an Vermieter appelliert, leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten. Es ist wichtig, dass weitere Städte mit Wohnungsmangel durch den Erlass einer Satzung zum Verbot der Wohnraumzweckentfremdung das deutliche Signal setzen, dass Wohnungsleerstand oder die gewerbliche Umnutzung von Wohnraum kein Kavaliersdelikt sind, sondern gesellschaftlich unerwünschtes Handeln, welches als Ordnungswidrigkeit sanktioniert wird.