Tausch von Mietverträgen ermöglichen (21.01.2019): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
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Version vom 23. Februar 2019, 12:41 Uhr

Adressaten

Bundestagsfraktion

Beschluss

Die SPD-Bundestagsfraktion, die SWSG und die Genossenschaften werden aufgefordert Möglichkeiten zum Tausch von Mietverträgen für solche Mieter*innen zu schaffen, die sich bereits in mehrjährigen ordentlichen Mietverhältnissen befinden und ihre Wohnung tauschen wollen. Die Vermieter*innen dürfen den Hauptmietzins pro qm zudem nicht direkt bei einem Wohnungstausch erhöhen, wenn die Tauschpartner*innen in den jeweiligen Mietvertrag eintre¬ten. Es sollen die üblichen gesetzlichen Bedingungen zur Mietzinserhöhung so weitergelten, als hätte es gar keinen Mieter*innenwechsel gegeben. Die neue Möglichkeit sollte allen Mieter*in¬nen offen stehen, deren Mietverhältnis mindestens zwei Jahre besteht und die ihren Mietzins stets ordentlich an den Vermieter*innen abgeführt haben.

Begründung

Anders als in Österreich besteht in Deutschland keine rechtliche Grundlage zur Übernahme von Mietverträgen durch nahe Angehörige. Auch wenn eine solche Regelung angesichts der aktuellen Wohnungsnot grundsätzlich zu begrüßen wäre, wollen wir den Mieter*innen neue Chancen schaffen, die noch über die Möglichkeiten im österreichischen Mietrechtsgesetz (MRG) hinausgehen. Wir wollen, dass es in Deutschland möglich wird, dass die knappen Wohnungen am Markt ohne Gefahr weiterer Mietsteigerung getauscht werden können. Es häufen sich Berichte darüber, dass sowohl Rentner*innen als auch junge Familien in keine adäquatere Wohnung umziehen zu können, ohne massive Mietsteigerungen befürchten zu müssen. Insbesondere größere Immobiliengesellschaften profitieren massiv von gestiegenen Mietpreisen und über die Tauschmöglichkeit von Mietverträgen soll weiteren Steigerungen entgegengewirkt werden