Geplantes Familienentlastungsgesetz(21.01.2019): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. Februar 2019, 12:46 Uhr
Adressat
Bundestagsfraktion
Beschluss
Die SPD Stuttgart beantragt, dass das geplante Gesetz dahingehend erweitert wird, dass der durchschnittliche Entlastungsbetrag durch die Erhöhung des Kinderfreibetrags Arbeitslosen und Geringverdienern in Geldwert zufließt sowie die Erhöhung des Kindergeldes bei Leistungs-beziehern nach SGB II (Arbeitslosengeld II, Hartz IV) anrechnungsfrei bleibt.