Erhaltungssatzung Nordbahnhofviertel (KK 18.07.2011): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
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Version vom 13. November 2011, 12:38 Uhr

Adressat: SPD-Gemeinderatsfraktion


Beschluss der Kreiskonferenz:

Die SPD-Gemeinderatsfraktion wird aufgefordert, sich für die Wiedereinführung einer Erhaltungssatzung für das Nordbahnhofviertel einzusetzen und entsprechende Anträge zu formulieren.


Begründung:

Das Bahnhofsviertel ist stark durch die ehemaligen Eisenbahnerwohnungen geprägt, die nun mit den anderen Wohnungen der LBBW verkauft werden müssen. Dafür gibt es auch kaufkräftige Interessenten aus dem Kreis börsennotierter Immobilienunternehmen oder Finanzinvestoren, bei denen zu befürchten ist, dass ihr Renditestreben zulasten von Mietern, Beschäftigten und Stadtteilstruktur geht. Hiergegen sollten mit baurechtlichen Mitteln Vorkehrungen geschaffen werden. Ende der 1990er Jahre war für das Nordbahnhofviertel eine Erhaltungssatzung erlassen worden, mit der Luxussanierungen und Umwandlungen in Eigentumswohnungen zumindest erschwert werden sollten. Wenige Jahre später wurde sie von der Mehrheit aus CDU, FDP und Freien Wählern wieder aufgehoben. Wir glauben, dass eine Wiedereinführung im Vorfeld des Verkaufs der Eisenbahnerwohnungen ein geeignetes Mittel sein könnte, die Mieterinteressen zu sichern und „Heuschrecken“ ein wenig den Appetit zu verderben.