Chancen für junge Architekt:innen und kleine Architekturbüros – Gerechter Zugang zu öffentlichen Planungsleistungen (02.04.2022): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 23. September 2022, 09:50 Uhr

Planungsleistungen für öffentliche Bauten werden meist über Wettbewerbe entschieden, bei denen Entwürfe für die Bauaufgabe eingereicht werden. Diese Entwürfe werden von einer Jury aus Fach- und Sachpreisrichter:innen qualitativ bewertet. Üblicherweise werden die Bestplatzierten dieser Wettbewerbe im Rahmen eines nachgeschalteten Bieterverfahrens mit der Planung beauftragt.

Leider sind in Baden-Württemberg diese Wettbewerbe fast immer zugangsbeschränkt (laut der aktuellen Wettbewerbsstatistik der Architektenkammer Für 2020 war dies bei über 90% der Wettbewerbe der Fall), was bedeutet, dass junge Architekt:innen kaum eine Chance zur Teilnahme haben. Die Zugangsbeschränkungen beziehen sich meist darauf, dass das sich bewerbende Büro nachweisen muss, über einen gewissen Zeitraum eigenständig eine gewisse Anzahl an spezifischen Gebäuden geplant zu haben.

Das führt dazu, dass die Gründung eines Architekturbüros fast nur noch möglich ist, wenn es wohlhabende Personen oder Unternehmen im Bekanntenkreis gibt, die einem die ersten Aufträge zuschanzen. Ferner wird es auch kleineren und mittleren Architekturbüros zunehmend erschwert, sich am öffentlichen Bauen zu beteiligen. Das ist ungerecht. Aus dieser Tatsache folgt, dass bestehende Büros immer größer werden und sich den Markt untereinander aufteilen können. Der Kampf gegen den Klimawandel bedarf frischer Ideen und innovativer Lösungsansätze: einem Wettstreit um die besten Ideen.

Sich hierzu auf tradierte Strukturen größerer Büros allein zu verlassen, lässt Talente ungenutzt. Baden-Württemberg kann mit Stolz auf eine lange Tradition guter Architektur blicken und hat bis heute vier der besten Architekturschulen Deutschlands. Drei davon in Stuttgart.

Antrag

Wir fordern die Vergabeordnung des Landes Baden-Württemberg für Planungsleistungen öffentlicher Bauten dahingehend zu ändern, dass ein gerechter Zugang zum Wettbewerbswesen für alle Architekt:innen gleichermaßen möglich wird. Der praktikabelste Weg ist, den Text der Vergabeverordnung des Landes dahingehend zu ändern, dass:

1. Planungsleistungen für Neubauten oder signifikanten Umbauten der öffentlichen Hand nur nach einem vorgeschalteten Planungswettbewerb vergeben werden dürfen. Dies muss auch bei PPP-Modellen gelten.

2. bei zugangsbeschränkten Wettbewerben mindestens die Hälfte aller Teilnehmenden Über ein vereinfachtes Losverfahren mit minimaler Schwelle (Mitgliedschaft in einer Architektenkammer und Nachweis über die Versicherbarkeit einer Berufshaftpflicht) bestimmt werden müssen.