Mehr Einfluss für den Gemeinderat auf die Arbeit der Beteiligungsunternehmen, insbesondere die SSB (25.07.2022): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 23. September 2022, 12:34 Uhr

Die Gemeinderatsfraktion wird aufgefordert, sich im Gemeinderat dafür einzusetzen, dass über wichtige Inhalte der Arbeit der Beteiligungsunternehmen im Gemeinderat und in seinen Ausschüssen diskutiert und entschieden wird und nicht im Aufsichtsrat oder gar durch das jeweilige Unternehmen im operativen Geschäft. Dies gilt insbesondere für die SSB, wo auch Mitglieder des Gemeinderats über wichtige Entscheidungen, Linien- oder Fahrplanänderungen usw. oft erst aus der Zeitung erfahren und z.T. Festlegungen des vom Gemeinderat beschlossenen Nahverkehrsplans im Aufsichtsrat wieder kassiert werden. Der Gemeinderat sollte hierzu einen Katalog aufstellen, welche Informationen und Entscheidungen im Gemeinderat oder in einem Ausschuss vorgelegt und beschlossen werden müssen.

Begründung:

Insbesondere bei Unternehmen, die der paritätischen Mitbestimmung unterliegen wie die SSB, ist der Aufsichtsrat nicht das geeignete Gremium für die Kontrolle durch den Gemeinderat, da es durchaus denkbar ist, dass die Arbeitnehmerseite andere Interessen verfolgt als die Mehrheit des Gemeinderats und durch uneinheitliches Abstimmungsverhalten der Eigentümervertreter andere Mehrheiten zustande kommen als im Gemeinderat. Viele für Fahrgäste wichtige Entscheidungen werden derzeit weder im Gemeinderat noch im Aufsichtsrat diskutiert. Dies gefährdet auch den Verzicht auf eine Ausschreibung der Verkehrsleistungen der SSB, da Voraussetzung für die sogenannte Direktvergabe eine „Führung wie eine eigene Abteilung“ ist. Dies ist bei der SSB aktuell mindestens fraglich.

(Beschlossen in der Vorstandssitzung am 28. Juni 2022)