Klimaschutzgesetz in Baden-Württemberg nachschärfen (25.07.2022): Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen: 1. Die SPD fordert für das Land Baden-Württemberg ein Mindestflächenziel für die Erzeugung von Winde…“) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 23. September 2022, 13:06 Uhr
Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
1. Die SPD fordert für das Land Baden-Württemberg ein Mindestflächenziel für die Erzeugung von Windenergie und Photovoltaik von 3%. Dabei muss sichergestellt werden, dass Regionen mit deutlich höheren Potentialen für Windanlagen oder Freiflächenpotentialen für die Photovoltaik auch entsprechend höhere Mindestziele zu erfüllen haben. Gleichzeitig sind Artenhilfsprogramme aufzulegen, um Beeinträchtigungen insbesondere hinsichtlich bedrohter Vogelarten zu kompensieren.
2. In einem zu überarbeiteten Klimaschutzgesetz ist festzulegen, dass auf der Ebene der Regionalverbände im Rahmen eines koordinierten Prozesses entsprechende verpflichtende Regionalpläne aufgestellt werden. Eine Grundlage dafür bilden die in der neuen BUND-Studie „100% klimaneutrale Energieversorgung – der Beitrag Baden-Württembergs und seiner zwölf Regionen“ aufgezeigten unterschiedlichen Potentiale für die regenerative Stromerzeugung in den einzelnen Regionen.
3. SPD-Kommunalpolitiker auf allen politischen Ebenen werden aufgefordert, sich für möglichst ambitionierte lokale Ausbaupläne von Windenergie sowie Solarstrom und -wärme einzusetzen. Je höher im Ergebnis der Eigenanteil Baden-Württembergs an der regenerativen Energieversorgung ausfällt, desto besser gelingt die Gestaltung eines robusten, zukunftsfähigen Energieversorgungssystems für Baden-Württemberg.
Begründung: Die grün-schwarz geführte Landesregierung möchte Klimaneutralität bis 2040 erreichen. - gut so. Die hinterlegten Ziele und Maßnahmen insbesondere zum Ausbau regenerativer Stromerzeugung innerhalb der Landesgrenzen sind hierzu jedoch wenig überzeugend. Beschlossen wurde ein Flächenziel von mindestens 2 % für die Nutzung von Windenergie und Photovoltaik auf Freiflächen. Dies führt zu einer Differenz zwischen Energiebedarf (insbesondere Strom und Wasserstoff) im Jahr 2040 und der Erzeugung von regenerativen Energien in Baden-Württemberg von etwa 50%. Diese Energiemengen müssen aus anderen Bundesländern und im Ausland beschafft werden. Klimaneutralität im Jahre 2040 auf Grundlage einer derart hohen Importquote ist in keiner Weise als ambitioniert zu bezeichnen und muss hinsichtlich seiner Machbarkeit stark angezweifelt werden.
Die im Sommer 2022 vorgelegte Studie des Öko-Instituts Freiburg im Auftrag des BUNDLandesverbandes „100% klimaneutrale Energieversorgung – der Beitrag Baden-Württembergs und seiner zwölf Regionen“ legt eine systematische Analyse zur Ermittlung von Potentialflächen für den Ausbau von Windenergieerzeugungsanlagen sowie Photovoltaik vor. Dabei wird mit bisher von der Landesregierung gerne kolportiertem Mythos „im Ländle gibt es nicht ausreichend windhöffige Flächen“ aufgeräumt. In der Studie werden insgesamt 3,3% der Landesflächen als für Windenergieanlagen geeignet ausgewiesen. Gesetzlich vorgeschrieben für das Land Baden-Württemberg (gemäß dem neuen Windbeschleunigungsgesetz (WindBG)) sind verbindliche Flächenziele allein für Windenergieerzeugungsanlagen von mindestens 1,1 % bis zum 31.12.2027 sowie mindestens 1,8 % ab dem 31.12.2032. Natürlich sind die Länder berechtigt und aufgefordert weitergehende Flächenziele zu beschließen.
Folgerichtig wird in der Studie vorgeschlagen das Flächenziel Baden-Württembergs für die Nutzung von Windenergie und Photovoltaik auf mindestens 3 % anzuheben. Darüber hinaus sollten auf Ebene der Regionalverbände im Rahmen eines koordinierten Prozesses Teilflächenziele festgelegt und entsprechende Regionalpläne aufgestellt werden. Darüber hinaus ist die Etablierung von Artenhilfsprogrammen wichtig, um Beeinträchtigungen durch den EE-Ausbau zu kompensieren.