Stadtsparkasse (KK 20.12.2010): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. November 2011, 13:11 Uhr
Adressat: SPD-Kreisdelegiertenkonferenz
Beschluss der Kreiskonferenz:
Die Kreisdelegiertenkonferenz spricht sich für eine Errichtung einer kommunalen öffentlich-rechtlichen Stadtsparkasse für die Landeshauptstadt Stuttgart aus. Das Geschäftsgebiet ist auf die Landeshauptstadt zu beschränken.
Dem Land und dem Sparkassen- und Giroverband wird ein Angebot zur Übernahme der BW-Bank unterbreitet. Das Geschäftsgebiet bleibt auf das Stadtgebiet begrenzt. Filialen außerhalb des Stadtgebiets sind den örtlichen Sparkassen anzubieten.
Begründung:
Die Versorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen gehört zu den Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge. Spätestens seit der Diskussion um die Privatisierung der LBBW stellt sich die Frage der Sicherung dieser Daseinsvorsorge. Das bisherige Geschäftsmodell der LBBW stellt die Profitmaximierung vor die Aufgaben der Daseinsvorsorge. Die BW-Bank dient dabei lediglich als Geldsammelstelle für die LBBW. Die Aufgaben einer Stadtsparkasse konzentrieren sich hingegen auf die Landeshauptstadt. Die frühere Landesgirokasse galt nicht umsonst als solides Geldinstitut.
Nach dem Sparkassengesetz hat die Stadt das Recht zur Errichtung einer Stadtsparkasse. Das Eigenkapital kann durch die Umwandlung der Anteile an der LBBW bereit gestellt werden. Sollte dieser Betrag nicht reichen, können an die Bevölkerung gutverzinste Schuldverschreibungen der Stadtsparkasse herausgegeben werden.
Die Begrenzung auf das Stadtgebiet erhöht die Chance, dass der Sparkassen- und Giroverband das Vorhaben unterstützt, weil die Konkurrenz der BW-Bank i ihren Geschäftsgebieten kritisch gesehen wird.