Vermögenssteuer (KK 20.12.2010): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 13. November 2011, 13:13 Uhr

Im Regierungsprogramm für die Landtagswahl am 27.03.2011 soll folgende Aussage enthalten sein:

„Wir werden uns für die Wiedereinführung der Vermögensteuer einsetzen, um Zukunftsinvestitionen im Bildungsbereich finanzieren zu können.“


Begründung:

  1. Die Vermögensteuer basiert auf einem nach wie vor geltendem Gesetz. Der Vollzug ist nur aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 außer Kraft (ab 01.01.1997) gesetzt worden.
  2. Im Jahre 1995 zahlten 34.296 Steuerpflichtige (natürliche Personen – keine Unternehmen), die ein zu versteuerndes Vermögen von mehr als 2,5 Millionen DEM besaßen, Vermögensteuer in Höhe von 2,6 Milliarden DEM(pro Kopf 76.000 DEM).
  3. Der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer wurde von 53 % im Jahr 1995 auf nunmehr 43 % gesenkt.
  4. Ob arm oder reich, wir leben alle in einem Gemeinwesen. Jeder hat Rechte und Pflichten. Jeder kann das Angebot an öffentlichen Einrichtungen (Bildung, Kultur, Infrastruktur) nutzen. Es stellt sich deshalb die Frage, wieso dieser Personen-kreis von ca. 34.000 Steuerpflichtigen nicht zur Finanzierung von Aufgaben des Gemeinwesens beitragen kann, wie er dies bis 1995 ohnehin getan hat.
  5. Die Vermögensteuer ist kein deutscher Exot. Vermögensteuer wird in anderen Ländern erhoben. Es spricht deshalb nichts gegen eine verfassungskonforme Gestaltung des Vermögenssteuergesetzes.
  6. Die Vermögensteuer ist keine Steuer, die das laufende Einkommen belastet. Sie wirkt nicht negativ auf die Konjunktur. Sie ist eine reine Ländersteuer und kann somit voll für notwendige Bildungsausgaben der Länder verwendet werden.
  7. Unser Spitzenkandidat Nils Schmid hat sich in der innerparteilichen Mitgliederbefragung klar für die Wiedereinführung der Vermögensteuer ausgesprochen.