Splittingtarif für Alleinerziehende (21.01.2019)

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
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Adressaten

Bundestagsfraktion

Beschluss

Der Splittingtarif wird ausschließlich für Ehegatten (egal welchen Geschlechts) sowie Menschen gewährt, die gemeinsam oder alleine mindestens ein Kind erziehen oder erzogen haben. Er bleibt lebenslänglich erhalten.

Da der Splittingtarif somit an die Thematik der Kindererziehung gekoppelt ist, ist er auch Alleinerziehenden zu gewähren.

Begründung

Kinderlose Paare sind in ihrer Karriere nicht behindert und haben auch sonst keine finanziellen Belastungen durch die Kinder. Eine Steuererleichterung entbehrt somit jeder ethischen Grundlage.