Bezahlbare Mieten der SWSG-Wohnungen nach Modernisierung (KK 21.05.2012)
Beschluss der Kreiskonferenz:
Die Kreiskonferenz fordert die sozialdemokratischen Mitglieder des Aufsichtsrats der städtischen Wohnungsgesellschaft SWSG auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Mieten nach energetischer Modernisierung nicht um mehr als 10% erhöht werden und damit für die ehemaligen Bewohner bezahlbar bleiben.
Begründung:
Zum Erreichen der Klimaschutzziele ist es notwendig den Wohnungsbestand energetisch zu modernisieren. Rechtlich sind dabei 11% des Modernisierungsaufwands auf die Jahresmiete umlegbar. Bei einem Modernisierungsaufwand von durchschnittlich 30.000 € pro Wohnung kann dies zu einer Mieterhöhung von bis zu 3.300 € im Jahr, also 275 € im Monat führen. Demgegenüber liegt die Energieeinsparung des Mieters durchschnittlich bei 40 € im Monat.
Die SWSG schöpft bei Modernisierungen inzwischen Erhöhungsspielräume aus und erhöht die Mieten um bis zu 70 % (300 € pro Monat). Dies überfordert die Mehrheit der Bewohner, führt zu erheblicher Unruhe bei den Mietern und zum Widerstand gegen Modernisierungen.
Im Gegensatz zu anderen kommunalen Wohnungsgesellschaften und Baugenossenschaften, die in der Regel um nicht mehr als 1 € pro qm erhöhen, zeigt sich die Geschäftsleitung der SWSG wenig einsichtig. Deshalb sollte der Aufsichtsrat der Gesellschaft seine Verantwortung wahrnehmen und bezahlbare Mieten auch nach Modernisierung von der Geschäftsführung der SWSG einfordern.