Verletzung der Landesverfassung beim Kauf der EnBW-Anteile (KK 20.12.2010)

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
Version vom 11. Juni 2012, 13:25 Uhr von Spdadmin (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Beschluss der Kreiskonferenz

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, wegen der Vorgehensweise von Ministerpräsident Mappus beim Kauf der EnBW-Anteile den Staatsgerichtshof anzurufen, um die Verfassungsmäßigkeit des Alleingangs beim Kauf überprüfen zu lassen, insbesondere die Tatsache, dass der Kauf ohne Zustimmungsvorbehalt des Landtags abgeschlossen wurde.


Begründung

Das Budgetrecht der gewählten Volksvertretung gehört zu den elementaren Prinzipien der Gewaltenteilung. (Und Württemberg hat hier eine stolze Tradition, die bis auf den Tübinger Vertrag des Jahres 1514 zurückgeht.) Dass Mappus 6 Mrd. Euro für die EnBW ausgibt, ohne den Landtag zu fragen, ist also demokratiegeschichtlich ein Rückfall ins finsterste Mittelalter. Die Berufung auf den Artikel 81 der Landesverfassung als Legitimation ist ein schlechter Witz: Dort ist von „unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnissen“ die Rede. Zinsänderungsrisiken mit Naturkatastrophen und ähnlichem auf eine Ebene zu stellen, ist eine Verhöhnung der Verfassung und gehört juristisch unterbunden: Wozu noch Landtagswahlen, wenn der Landtag ohnehin nur noch als nachträgliches Abnickgremium herhalten muss? Der EnBW-Kauf ist der durchsichtige Versuch des Ministerpräsidenten, sich vor den Landtagswahlen als wirtschaftspolitischer Macher zu profilieren.