Rezeptfreie Pille danach zur Verhütung ungewollter Schwangerschaft (KK 12.11.2012)

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
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Adressaten

  • SPD in Baden-Württemberg: Impulse für das Wahl- und Regierungsprogramm zur Bundestagswahl 2013*
  • SPD Landesparteitag
  • SPD-MinisterInnen in der Landesregierung: Bundesratsinitiative
  • SPD-Bundestagsfraktion: Gesetzesinitiative im Bundestag zur Aufhebung der Rezeptpflicht

Beschluss der Kreiskonferenz

Die Sozialdemokraten in Stuttgart schließen sich der Forderung der ASF-Bundeskonferenz vom Mai 2012 und des SPD-Parteikonvents vom Juni 2012 in seinem Beschluss zur Jugendpolitik auf Abschaffung der Rezeptpflicht für die Pille danach an und treten dafür ein, dass es die Pille danach wie in vielen europäischen Ländern künftig auch in Deutschland rezeptfrei nach Beratung beim Apotheker gibt. Deshalb soll die Verschreibungspflicht für die Pille danach durch Ergänzung des Arzneimittelgesetzes und Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums aufgehoben werden.

Zur Begründung

Die freie Verfügbarkeit der Pille danach gehört zur sexuellen und reproduktiven Selbstbestimmung der Frauen. Eine ungewollte Schwangerschaft ist mit der Pille danach auf Levonorgestrel-Basis dann zu verhüten, wenn das Medikament zeitnah möglichst innerhalb 24 Stunden spätestens nach 72 Stunden nach der Verhütungspanne eingenommen wird. Das Medikament verhindert bei rechtzeitiger Einnahme eine Schwangerschaft. Es findet somit in dieser Zeitphase kein Schwangerschaftsabbruch statt. Wenn sich die befruchtete Eizelle nach dieser Zeitphase bereits eingenistet hat, wirkt die Pille danach nicht mehr. Durch die Verschreibungspflicht der Pille danach besteht die Gefahr, dass durch die Rezeptausstellung durch eine Gynäkologin oder einen Gynäkologen zu viel Zeit verstreicht, insbesondere am Wochenende, denn dann kann ein Rezept nur im Krankenhaus oder durch den ärztlichen Notdienst ausgestellt werden.

Die erforderliche qualifizierte Beratung der Frauen ist in den Apotheken bei rezeptfreier Abgabe der Pille danach durch entsprechend geschulte Apotheker gewährleistet, wie die Regelung in der Schweiz beweist. Die ApothekerInnen in Deutschland haben im Übrigen zugesagt, im Falle der Rezeptfreiheit die erforderliche Beratung sicherzustellen. Die Pille danach ist daher zu Recht bereits heute in der Apotheke rezeptfrei in 79 Ländern wie z.B. in der Schweiz, in Österreich, Frankreich und Großbritannien zu erhalten.

Die Aufhebung der Verschreibungspflicht für die Pille danach entsprechend der Empfehlung des Sachverständigenrats beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und die gleichzeitige Sicherstellung der Beratung in der Apotheke ist durch eine entsprechende Ergänzung von § 48 Arzneimittelgesetz und der Arzneimittelverschreibungsverordnung zu erreichen.