Verbot von Kriegswaffenexporten an Nicht-Nato-Staaten (02.07.2018)

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
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Adressat

SPD-Landesparteitag SPD-Bundesparteitag

Beschluss

Wir fordern ein Verbot von Waffenexporten an alle Staaten, welche nicht Mitglied der NATO, oder NATO gleichgestellt (EU-Staaten, Australien, Neuseeland, Japan und die Schweiz) sind. Ebenso fordern wir die Öffnung der Debatte über Rüstungsexporte im Bundessicherheitsrates (BSR) für die Öffentlichkeit und das entziehen des Stimmrechtes für den Bundeswirtschaftsminister bei der Entscheidung über Waffenexporte im BSR.

Sondergenehmigungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel für Israel, möglich. Darüber hinaus fordern wir eine effektive Endverbleibskontrolle der Waffen in den entsprechenden Staaten. Eine Weiterverbreitung der Waffen in Krisenregionen muss in jedem Fall verhindert werden.

Begründung

Mit einem scharfen Blick in die Welt beobachten wir, dass in den letzten Jahren immer mehr Krisen eskalieren und Kriege ausbrechen. Statista zählte 2005 noch 3 und 2017 über 20 Kriege weltweit. Die Anzahl gewaltsamer Krisen verdoppelte sich im selben Zeitraum. So sind uns Kriege wie in Afghanistan oder Syrien sehr präsent.

Zynisch passend dazu werden nahezu jedes Jahr mehr Waffen exportiert. 1997 waren es Kriegswaffen im gesamt Wert von nur 707,4 Mio. Euro 2010 gab es den bis dahin traurigen Höchstwert von 2,1 Mrd. Euro. 2016 sollen, laut des GKKE Waffenexportberichts, Kriegswaffenwaffen im Wert von über 12,6 Mrd. Euro exportiert worden sein. In den letzten Jahren zählten Diktatoren Regime wie das von Bashar al Assad, menschenrechtsverletzende Staaten wie Saudi Arabien, Länder mit kriegerischen Auseinandersetzungen wie etwa 2011 Libyen und Instabile Staaten wie der Irak zu den Empfängerländern Deutscher Waffen. Täglich sterben schätzungsweise 112 Menschen alleine durch den Einsatz von Heckler und Koch Waffen.

Aus diesen Gründen dürfen Kriegswaffen nicht an Drittstaaten verkauft werden.

Des Weiteren ist es essentiell wichtig, dass die Beratung über mögliche Waffenexporte für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Jede*r Minister*in und jede*r Kanzler*in muss zu seiner*ihrer Entscheidung auch in der Öffentlichkeit stehen müssen.

Ebenso dürfen Kriegswaffenexporte keine Frage der Wirtschaftlichkeit sein. Die Endscheidung muss im Sinne der ethischen Verantwortung und des Friedens gefällt werden. Somit ist es nicht notwendig, dass der Bundeswirtschaftsminister über Waffenexporte im BSR abstimmt. Sehr wohl darf er eine beratende Funktion einnehmen.

Wir haben in unserem Grundsatzprogramm festgelegt Aufrüstung zu vermeiden. Deshalb sehen wir uns in der Pflicht, unseren Grundsätzen an dieser Stelle treu zu bleiben und dem Trend des Waffenexports mit Taten entgegenzuwirken. Diese Änderungen wären große Errungenschaften für die deutsche Friedenspolitik, welche in immer turbulenter werdenden Zeiten eine Signalwirkung auf die gesamte Welt haben könnte.