Abschaffung der offenen Ladenkassen in Deutschland (30.03.2019)
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Adressat
Bundestagsfraktion
Beschluss
Die Bundesregierung soll die Zulässigkeit der Führung einer offenen Ladenkasse per Gesetz verbieten lassen. Hiervon ausgenommen werden sollten lediglich Feste und Veranstaltungen ehrenamtlicher Vereine.
Begründung
Deutschland ist das einzige Land in Europa (und der Welt), in dem offene Ladenkassen in Geschäften und Restaurants noch erlaubt sind. Dies öffnet Steuerhinterziehung und anderen Betrugsdelikten (wie Geldwäsche etc.) Tür und Tor. Im Sinne der Steuergerechtigkeit ist dies aus sozialen Gesichtspunkten nicht hinnehmbar.
Die Steuereinnahmen, die dem Fiskus durch die Führung von offenen Ladenkassen entgehen, könnten für sinnvolle soziale Projekte eingesetzt werden.