Übernahme von Kinderbetreuungskosten für politisch Ehrenamtliche durch die Stadt (19.10.2019)

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
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Beschluss

Die Gemeinderatsfraktion wird dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 14.12.1978 so zu ändern, dass die durch die ehrenamtliche Tätigkeit entstandenen Kosten für die Inanspruchnahme einer Aufsichts-, Betreuungs- oder Pflegekraft für die entgeltliche Betreuung von pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen, erstattet werden.

Begründung

Eltern mit betreuungsbedürftigen Kindern oder Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen sind zeitlich hierdurch gebunden und engagieren sich daher weniger als Menschen, die diese Verpflichtungen nicht haben, in der Kommunalpolitik. Auch Alleinerziehende sind häufig an kommunalpolitischem Engagement gehindert, da keine Kinderbetreuung verfügbar ist bzw. die finanzielle Belastung hierdurch zu hoch wäre. Die finanziellen Nachteile sollen durch die neue Regelung ausgeglichen werden und es soll so den Betroffenen erleichtert werden, sich für kommunalpolitisches Engagement zu entscheiden. Wir setzen uns als AsF für eine solche Regelung ein, weil es ganz überwiegend Frauen sind, die die häusliche, unentgeltliche Betreuungs- und Pflegearbeit leisten. Wir glauben aber, dass diese Regelung nicht nur im Interesse der Frauen ist, sie kommt selbstverständlich allen zugute. Es wäre ein gutes Zeichen der Stadt Stuttgart, die tatsächliche Vereinbarkeit von Engagement und Familie ganz konkret, praktisch und sehr wirksam zu fördern. In Schorndorf gibt es eine entsprechende Regelung bereits.