Der notwendige Ausbau des Stuttgarter Fernwärmenetz muss auch in Zukunft faire Wärmepreise gewährleisten (24.09.2022)
Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen:
1. Die SPD Stuttgart fordert gesetzliche oder ordnungspolitische Maßnahmen, um faire Wärmeabgabepreise im Stuttgarter Fernwärmenetz auf rechtlichem Wege sicherzustellen, sobald die fossile Gasverbrennung als Wettbewerberin nicht mehr erlaubt sein wird. Als Referenz können zum Beispiel die Wärmeabgabepreise kommunaler Versorger dienen, die ihre Kunden mit Wärme aus Nahwärmenetzen versorgen (z.B. gespeist mittels elektrischer Großwärmepumpen als Energieerzeugungsanlagen).
2. Die SPD Stuttgart fordert die Landesregierung und ihr Beteiligungsunternehmen EnBW auf, den Stuttgarter Klimafahrplan 2035 zu unterstützen und einen Ausbauplan für das Stuttgarter Fernwärmenetz vorzulegen. Dieser Plan ist eng mit der Stadt Stuttgart und ihren Beteiligungsunternehmen abzustimmen. Die von Fernwärme zu versorgenden Quartiere werden von der Landeshauptstadt im Rahmen der laufenden Wärmeplanung festgelegt. Die Ausbauarbeiten des Fernwärmenetzes müssen im Jahr 2035 abgeschlossen sein.
3. Die SPD Stuttgart bekräftigt ihre Forderung nach Übernahme und Verkauf des Fernwärmenetzes der EnBW an die Stuttgarter Stadtwerke als Teil der Daseinsvorsorge auch um eine konsequente Umsetzung des Klimafahrplans 2035 sicherzustellen. Durch eine strategische Entscheidung im EnBW-Aufsichtsrat muss die Landesregierung endlich eine entsprechende Richtungsentscheidung vornehmen.
Begründung:
Das Stuttgarter Fernwärmenetz wird von der EnBW, einem Beteiligungsunternehmen der Baden-Württembergischen Landesregierung, betrieben und versorgt ca. 30.000 Wohnungen im Stadtgebiet. Gemäß dem Stuttgarter Klimafahrplan muss dieses Fernwärmenetz bis ins Jahr 2035 deutlich (etwa Verdoppelung der Wohnanschlüsse) ausgebaut werden, um vor allem verdichtete Wohngebiete in den Stuttgarter Innenstadtbezirken und Bezirke entlang der Neckarschiene mit klimaneutraler Wärme zu versorgen.