Zahl der Einwegflaschen verringern – Pfandregeln anpassen

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
Version vom 9. Dezember 2023, 15:31 Uhr von Spdadmin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „'''Antrag:''' # Das Pfand für Mehrweg-Bierflaschen und Saft und Softdrinks soll auf 20 Cent erhöht werden. # Das Pfand für Mehrweg-Bierflaschen mit Bügel…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Antrag:

  1. Das Pfand für Mehrweg-Bierflaschen und Saft und Softdrinks soll auf 20 Cent erhöht werden.
  2. Das Pfand für Mehrweg-Bierflaschen mit Bügelverschluss soll auf 25 Cent erhöht werden.
  3. Bei Mineralwasser soll zwischen Glasflaschen und PET unterschieden werden.
  4. Das Pfand auf Einwegflaschen und Dosen soll auf 40 Cent erhöht werden, aber in voller

Höhe als Steuer seitens des Herstellers abgeführt werden. Der Verbraucher erhält die 40 Cent in voller Höhe bei Abgabe der Flasche beim Verkäufer zurück.


Begründung:

Derzeit gelten folgende Regeln beim Pfand:

  • bestimmte Getränke sind von der Pfandpflicht ausgenommen: Bspw. Fruchtsäfte, Molkereiprodukte, Wein und Spirituosen sowie Flaschen mit mehr als 3 L Inhalt.
  • Mehrweg-Bierflaschen 8 Cent
  • Mehrweg-Bierflaschen mit Bügelverschluss 15 Cent
  • Mehrweg-Mineralwasserflasche (Glas oder PET) 15 Cent (in Ausnahmen auch 25 Cent)
  • Mehrwegflaschen für Saft oder Softdrinks 15 Cent
  • Manche 1 L Weinflaschen 2 bzw. 3 Cent
  • Alle Einwegflaschen und Dosen 25 Cent
  • Für Bierkästen wird seitens der Brauereien zusätzlich Pfand erhoben, um diese zurückzubekommen.

Die Unterschiede haben den Zweck, dass Verbraucher zwischen dem Einweg- und Mehrwegsystem unterscheiden könnten. Natürlich soll ein Anreiz bestehen, dass aufgrund der unterschiedlichen Preise Einwegflaschen eher weniger gekauft und Mehrwegflaschen beliebter werden.

In der Praxis sieht das aber anders aus:

Der sogenannte Pfandschlupf (Differenz zwischen eingenommenem und ausgezahltem Mehr- oder Einwegpfand bei Getränkeverpackungen) beträgt laut Experten in Deutschland weniger als 5 Prozent. Dennoch fallen laut Nabu jedes Jahr 720 Mio. Flaschen aus dem Kreislauf des Pfandsystems. Experten schätzen die Einnahmen der Getränkeindustrie durch den sogenannten „Pfandschlupf“ seit Einführung des Pfandsystems auf insgesamt 3,5 Milliarden Euro.

Laut Nabu nimmt der Anteil an Einweg-Plastikflaschen und Dosen trotz des höheren Pfands seit Jahren zu. Wiederverwendbare umweltfreundliche Glas- und PET-Mehrwegverpackungen haben dagegen innerhalb von fünfzehn Jahren fast 25 Prozent Marktanteil verloren. Gewinner sind PET-Einwegflaschen und Aluminiumdosen, die im selben Zeitraum 27 Prozent zugelegt haben und heute einen Anteil von knapp 56 Prozent haben. Und das, obwohl das Zwangspfand für die meisten Einweggebinde genau das Gegenteil bewirken sollte. Durch den Pfandschlupf wird dieses System sogar noch subventioniert. Getränke in Einwegflaschen können damit günstiger angeboten werden. Denn das Pfand erhalten die Hersteller der Flaschen von den Verkaufsstellen.

Das Argument, dass das Flaschenpfand auf Mehrwegflaschen nicht erhöht werden sollte, damit diese eher genutzt werden, zieht damit nicht. Stattdessen kann hier ein Anreiz geschaffen werden, wenn die Einnahmen für die Pfandflaschen beim Getränkehersteller verbleiben. Durch das höhere Pfand auf Glasflaschen wird zudem die Gefahr durch Scherben im öffentlichen Raum verringert. Durch die Rückgabe der Glasflaschen wird die Neuherstellung von Flaschen in geringerem Umfang notwendig, damit die Umwelt geschont und die Herstellungskosten gesenkt.

Dagegen sollte das Pfand für Einwegflaschen und Dosen abgeschafft werden und stattdessen als Steuer an den Bund abgeführt werden