Antrag zum zweigleisigen Erhalt und zum Ausbau der Gäubahntrasse (24.06.2019)
1) Die Gäubahntrasse wird auch nach der Fertigstellung von Stuttgart 21 durchgängig zweigleisig erhalten und betrieben. Hierfür handelt die Stadt mit der Bahn den Vertrag zur Gäubahn neu aus.
2) Stadt, Region und Land wirken darauf hin, dass nicht nur die Strecke, wo erforderlich, sondern auch die Tunnel grundsaniert werden. In diesem Kontext ist darüber hinaus eine Ausrüstung mit ETCS (mindestens Level 2) vorzusehen, so dass auf eine ortsfeste Signalisierung verzichtet werden kann.
3) Während der Abtrennung der Gäubahn von Flughafen und Hauptbahnhof wird ein ggf. auch nach der Fertigstellung des Projektes S21 im Regelbetrieb nutzbarer zusätzlicher Interimshalt im Umfeld des Nordbahnhofs geschaffen, so dass Reisezüge erforderlichenfalls über die Panoramabahn geführt und dort wenden können.
4) Während der Abtrennung der Gäubahn von Flughafen und Hauptbahnhof werden entlang der Gäubahn zwischen Vaihingen und Nord folgende, später zu verstetigende, Interimshaltepunkte geschaffen: „Österfeld“, „Dachswald“, "Westbahnhof", „Herderplatz“ und „Lenzhalde“.
5) Nach der Fertigstellung von Stuttgart 21 wird eine S-Bahn-Linie als Tangentialverbindung von Vaihingen nach Feuerbach eingerichtet.
6) Die Regionallinie L12 wird sowohl in der Übergangsphase als auch nach Stuttgart 21 über die Gäubahn an Stuttgart angebunden mit Halt entweder im Umfeld des Nordbahnhofs oder bei einem neu zu schaffendem Bahnhof im Bereich der Mittnachtstraße.
7) Von Region und Land sind die entsprechenden Mittel zum Betrieb der erwähnten S- und Regionalbahnlinien bereitzustellen.
8) Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit sind sämtliche Maßnahmen unmittelbar einzuleiten.
9)Ebenfalls anzustoßen sind Planungen für das Nordkreuz, das wir entschieden befürworten. Die Beibehaltung des Eisenbahnverkehrs auf der Gäubahntrasse ist zwingende Voraussetzung für die Umsetzung des Nordkreuzes.